Eigentlich hätte die neue Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung zum 1.8.2018 vorliegen müssen – aber das Kultusministerium lässt sich mal wieder Zeit: Es werde noch daran gearbeitet, und die Verordnungen würden dann – fast schon niedersächsische Tradition – rückwirkend in Kraft gesetzt. Wenn wir so arbeiten würden! Aufgrund dieser Verzögerung können wir auch unsere bewährte Broschüre mit den entsprechenden Rechtsvorschriften, nach der aus den Schulen bereits große Nachfrage besteht, aktuell noch nicht neu herausgeben. Sobald die Rechtsvorschriften vorliegen, werden wir dieses natürlich unverzüglich tun.