Wie werde ich Mitglied im Philologenverband?
Wollen Sie dem Philologenverband Niedersachsen beitreten, wenden Sie sich bitte an die Vertrauensperson des Philologenverbandes an Ihrer Schule oder an Ihrem Studienseminar. Sie können sich aber auch direkt mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung setzen oder eine Beitrittserklärung hier herunterladen und uns zusenden.
Empfehlen lohnt sich
Neue Mitglieder stärken den Verband und sorgen für neue Impulse
Als Mitglied kennen Sie die Vorteile einer Verbandsmitgliedschaft bereits. Überzeugen Sie auch Kolleginnen und Kollegen von einer Mitgliedschaft. Jedes neue Mitglied erhöht den bildungs- und berufspolitischen Einfluss des Philologenverbandes Niedersachsen. Empfehlen Sie uns weiter – Ihr Engagement lohnt sich! Denn wer ab 2025 ein neues Mitglied wirbt und dazu beiträgt, dass der Philologenverband in Niedersachsen noch stärker wird, erhält eine Prämie.
So einfach geht’s:
1. Zufriedene Mitglieder haben schlagende Argumente für eine Mitgliedschaft beim PHVN – teilen Sie Ihre Erfahrungen und werben Sie ein neues Mitglied.
2. Es erfolgt keine Differenzierung bezüglich des Status des neuen Mitglieds (Studierende, Referendarinnen und Referendare, Voll- oder Teilzeitbeamtinnen und -beamte, Tarifangestellte).
3. Das angeworbene Mitglied füllt die seit dem 1.1.2025 zur Verfügung stehende Beitrittserklärung aus und trägt die Daten der bzw. des Werbenden ein.
4. Für jedes geworbene Neumitglied erhält die bzw. der Werbende eine Prämie in Höhe von 40,00 Euro.
5. Die bzw. der Werbende erhält die Prämie ausgezahlt, sobald die bzw. der Geworbene eine Mitgliedschaft abgeschlossen hat und den ersten individuellen Quartalsbeitrag ordnungsgemäß entrichtet hat.
6. Hinweis: Steuerliche Behandlung der Prämie für den Werbenden (§ 22 Nr. 3 EstG): Mitgliederwerbeprämien zählen zu den „Einkünften aus sonstigen Leistungen“ und sind als solche in der Steuererklärung anzugeben. Steuerpflichtig sind solche Einkünfte nur dann nicht, wenn sie weniger als 256,00 Euro innerhalb eines Kalenderjahres betragen. Bei 256,00 Euro besteht eine Freigrenze, kein Freibetrag, d.h. wenn der Betrag von 256,00 Euro überschritten wird, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Sollten sich Ihre Daten ändern
Sollten sich Ihre persönlichen Daten ändern, die für Ihre Mitgliedschaft und für Ihre Betreuung relevant sind (z.B. Änderung der Anschrift, der Bankverbindung; der Amtsbezeichnung, Wechsel der Dienststelle etc.), so teilen Sie dieses bitte der Geschäftsstelle mit. Hierfür können Sie unsere Änderungsmitteilung herunterladen.
Monatlicher Mitgliedsbeitrag
Stand: 01.01.2025
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erhebt der Philologenverband Niedersachsen von seinen Mitgliedern gemäß § 9 seiner Satzung Mitgliedsbeiträge auf Grundlage der vom Philologentag am 30.11.2022 beschlossenen Beitragsordnung.
Beitragsfälligkeit
Gemäß § 9 der Satzung des Philologenverbandes Niedersachsen ist der Mitgliedsbeitrag vierteljährlich zu zahlen. Er ist jeweils in der Mitte des Quartals fällig: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Bankeinzug durch das SEPA-Lastschriftverfahren erhoben.
Pflicht zur korrekten Beitragszahlung
Jedes Mitglied ist verpflichtet, den satzungsgemäßen und in der Beitragsordnung konkretisierten Mitgliedsbeitrag korrekt zu entrichten. Änderungen, die sich auf die Beitragshöhe auswirken, sind zeitnah der Geschäftsstelle des Philologenverbandes Niedersachsen schriftlich mitzuteilen und bei Bedarf mit Nachweisen zu belegen.
Verbeamtete Mitglieder
Für die Berechnung des Mitgliedsbeitrages für verbeamtete Lehrkräfte wird ein Beitragssatz von 0,33% des Endgrundgehalts der jeweiligen Besoldungsgruppe entsprechend der jeweiligen Besoldungstabelle für niedersächsische Beamtinnen und Beamte festgesetzt.
Die jeweils aktuellen Besoldungstabellen finden Sie hier:
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/besoldung/besoldungstabellen/besoldungstabellen-68435.html
Besoldungs-gruppe | Vollzeit | Stundendeputat 81-90% | Stundendeputat 60-80% | Stundendeputat unter 60% |
A 9 | 13,43 € | 10,74 € | 8,06 € | 6,71 € |
A 10 | 15,01 € | 12,00 € | 9,00 € | 7,50 € |
A 11 | 16,66 € | 13,33 € | 10,00 € | 8,33 € |
A 12 | 18,32 € | 14,66 € | 10,99 € | 9,16 € |
A 13 | 20,30 € | 16,24 € | 12,18 € | 10,15 € |
A 14 | 22,41 € | 17,93 € | 13,45 € | 11,20 € |
A 15 | 25,22 € | 20,18 € | 15,13 € | 12,61 € |
A 16 | 28,03 € | 22,42 € | 16,82 € | 14,01 € |
Tarifangestellte Mitglieder
Für die Berechnung des Mitgliedsbeitrages für Tarifbeschäftigte wird ein Ableitungssatz von 0,33% der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe entsprechend der jeweiligen Entgelttabelle des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst der Länder festgesetzt.
Die jeweils aktuellen Tarifentgelttabellen finden Sie hier:
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/
Tarifentgelt-gruppe | Vollzeit | Stundendeputat 81-90% | Stundendeputat 60-80% | Stundendeputat unter 60% |
TV-L E 9 | 12,43 € | 9,94 € | 7,46€ | 6,21€ |
TV-L E 10 | 13,80 € | 11,04€ | 8,28€ | 6,90€ |
TV-L E 11 | 14,27 € | 11,41€ | 8,56€ | 7,13€ |
TV-L E 12 | 14,76 € | 11,81€ | 8,86€ | 7,38€ |
TV-L E 13 | 16,39 € | 13,11€ | 9,83€ | 8,20€ |
TV-L E 14 | 17,71 € | 14,17€ | 10,62€ | 8,85€ |
TV-L E 15 | 19,48 € | 15,58€ | 11,69€ | 9,74€ |
TV-L E 16 | 24,36 € | 19,48€ | 14,61€ | 12,18€ |
Besonderheiten
Für Pensionärinnen und Pensionäre sowie Rentnerinnen und Rentner beträgt der Mitgliedsbeitrag 40% des Beitrags vollzeitbeschäftigter Lehrkräfte der Besoldungsgruppe A13, Endstufe bzw. der Entgeltgruppe TV-L E 13, Stufe 2 | 8,12 € bzw. 6,56 € |
Für Ehepaare sowie eingetragene Lebenspartnerschaften gilt: Die Partnerin bzw. der Partner mit dem geringeren Mitgliedsbeitrag erhält auf seinen Beitrag 50% Ermäßigung | Individuell nach Tabelle |
Für Mitglieder in der Altersteilzeit (Altersteilzeit- und Blockmodell) beträgt der Mitgliedsbeitrag dem Beitrag teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte von 60% | Individuell nach Tabelle |
Studentinnen und Studenten | 1,00 € |
Arbeitssuchende Mitglieder | 1,00 € |
Referendarinnen und Referendare | 2,00 € |
Beurlaubte ohne Bezüge / Vergütung | 2,00 € |
Elternzeit (voll freigestellt) | 2,00 € |
Fördermitglieder | 100,00 € jährlicher Pauschalbeitrag |