Recht haben und Recht bekommen
KOMPETENTER ANSPRECHPARTNER IM PARAGRAFENDSCHUNGEL
Mitglieder des Philologenverbandes Niedersachsen haben Anspruch auf individuelle Rechtsberatung sowie ggf. auch auf Rechtsschutz in dienstlichen Angelegenheiten. Für unsere Mitglieder im Ruhestand gilt das für Angelegenheiten, die mit den im Beruf erworbenen Ansprüchen auf Alters- oder Hinterbliebenenversorgung und mit der Beihilfe zusammenhängen. Wir beraten unsere Mitglieder aber auch insgesamt, wenn Sachverhalte im Bereich des öffentlichen Dienstrechts oder in der Besoldung bzw. Beihilfe es angeraten sein lassen, sich rechtlich zur Wehr zu setzen. Dazu zählen insbesondere das Beamten- und Tarifrecht, das Schulverwaltungsrecht, die Vertretung bei Konkurrentenklagen, Disziplinarverfahren, Beurteilungen, Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis und die Folgen von Pflichtverstößen.
Verfahren
Bei Vorliegen einer Rechtsanfrage nehmen Sie bitte schriftlich oder telefonisch Kontakt mit der Geschäftsstelle des Philologenverbandes Niedersachsen auf. Nennen Sie uns zur Vereinfachung Ihre Mitgliednummer. Die erste Beratung zum anstehenden Problem erfolgt durch unsere zuständigen Rechtsschutzbeauftragten in der Geschäftsstelle des Philologenverbandes Niedersachsen. Sofern erkennbar ist, dass eine anwaltliche Rechtsvertretung sinnvoll bzw. zwingend notwendig ist, erhalten Sie einen formellen Rechtsschutzantrag zugesandt, den Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden. Dem Antrag sind alle den Sachverhalt erhellenden Unterlagen in Kopie beizufügen. Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein. Nach der Erstprüfung entscheiden die Rechtsschutzbeauftragten über die Erforderlichkeit einer anwaltlichen Vertretung und über die Gewährung des Rechtsschutzes im Einzelfall. Rechtsgrundlage für die Gewährung des Rechtsschutzantrages ist die jeweils gültige Rahmenrechtsschutzordnung.
Die Rechtsschutzbeauftragten des Verbandes leiten bei Gewährung des Rechtsschutzes den genehmigten Antrag den Einzelfall aufbereitet mit einer Stellungnahme an die Rechtsanwälte des Dienstleistungszentrums Nord des dbb in Hamburg, versierte im gesamten öffentlichen Dienstrecht und Verwaltungsrecht, weiter. Hierüber erhalten Sie eine schriftliche Information. Das Dienstleistungszentrum Nord führt dann das formelle Rechtsschutzverfahren in eigener Zuständigkeit weiter. Es nimmt mit Ihnen direkten Kontakt auf und berät Sie über das weitere Vorgehen. Über den Verlauf des Rechtsschutzverfahrens und dessen Abschluss wird der Philologenverband Niedersachsen als rechtsschutzgewährende Stelle laufend informiert.
Der Rechtsschutz kann nur gewährt werden, wenn Sie mindestens sechs Monate Mitglied des Philologenverbandes Niedersachsen sind. Über Ausnahmen entscheidet der Geschäftsführende Vorstand. Die Beratung von Nichtmitgliedern ist nicht möglich.