Grundlagen für die Schulpersonalratsarbeit
„Dienststelle und Personalvertretung arbeiten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammen zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben und zur Wahrung der Belange der in der Dienststelle Beschäftigten” (§ 2 Abs. 1 NPersVG)
Unsere neuen Schulungsvideos sollen den Schulpersonalräten einen kompakten Überblick über die Rechte und Pflichten von Personalräten an niedersächsischen Schulen geben. Sie können natürlich keine zweitägige Grundschulung ersetzen, aber sie können in Zeiten der Pandemie für Personalratsmitglieder, die an keiner Präsenzschulung teilnehmen konnten, eine erste Orientierung bieten. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an unseren Grundschulungen sollen sie als kurze Auffrischung dienen und – nicht zuletzt – bieten sie den Kolleginnen und Kollegen, die erwägen in Zukunft für den Schulpersonalrat zu kandidieren, einen ersten Einblick, worin ihre Aufgaben bestünden.
Schulungsvideos
Struktur und Zuständigkeiten der Schulpersonalräte, Schulbezirkspersonalräte und des Schulhauptpersonalrats
Allgemeine Aufgaben
Zusammenarbeit mit der Schulleitung
Schweigepflicht
Geschäftsführung des Schulpersonalrats
Personalratssitzungen
Personalversammlungen
Mitbestimmung des Personalrats
Benehmensherstellung
Dienstvereinbarungen