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Teilzeitanträge unter Vorbehalt ändern

by p520121

Rechtmäßigkeit der Nds. ArbZVO-Schule steht in Frage

Die Niedersächsische Landesschulbehörde – hier die Regionalabteilung Hannover – hat mit Schreiben vom  06.06.2014 die Schulen zu dem Verfahren bei der Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung zum 01.08.2014 informiert. Danach sollen die Schulen die Lehrkräfte, die bislang eine Regelstundenzahl von 23,5 Wochenstunden hatten, darüber in Kenntnis setzen, dass ihre Regelstundenzahl ab dem 01.08.2014 nun 24,5 Wochenstunden betrage.

„[…] Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte können zur Vermeidung von Besoldungsnachteilen auch bei erstmaliger Beantragung den Umfang der Teilzeitbeschäftigung ab 01.08.14 um 1 Stunde erhöhen. Vollbeschäftigte Lehrkräfte können Teilzeitbeschäftigung mit 23,5 Wochenstunden beantragen. […].”

Veränderte Anträge sind bis zum 30.06.2014 zu stellen.

Vorsorglich empfehlen wir Änderungsanträge grundsätzlich mit folgendem Hinweis zu versehen:

„Dieser Änderungsantrag wird unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit der zugrunde gelegten Nds. ArbZVO-Schule in der Fassung vom 04.06.2014 gestellt.

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