Home Aktuelles Hinweise zur Haftungsfrage bei Anleitung und Beaufsichtigung von Selbsttests in Schule

Hinweise zur Haftungsfrage bei Anleitung und Beaufsichtigung von Selbsttests in Schule

by Marta Kuras-Lupp

Nach Kritik des Philologenverbandes zu offenen Fragen der Haftung folgte aus dem Kultusministerium ein Nachtrag. Nach Abstimmung des Niedersächsischen Kultusministeriums mit der Gemeinde-Unfallversicherung (GUV) möchten wir Ihnen daher zur Frage der Haftung von Lehrkräften bei der Anleitung und Beaufsichtigung von Selbsttests in Schule Folgendes mitteilen:

Nach den Vorschriften des SGB VII sind Schülerinnen und Schüler während des Besuchs von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen gesetzlich unfallversichert. Wichtig für die Testwoche ist, dass die vorgeschriebenen Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten vorliegen.

Schulische Bedienstete haften nicht für einen evtl. Personenschaden, dies gilt auch im Kontext der Selbsttests. Sie haften auch dann nicht, wenn die Unterstützungsmaßnahme fehlerhaft erfolgt. Etwas anderes gilt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

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