Home Bildungspolitik Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP “Umsetzung der Inklusion an Niedersachsens Schulen verbessern”

Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP “Umsetzung der Inklusion an Niedersachsens Schulen verbessern”

by Marta Kuras-Lupp

Anhörung in öffentlicher Sitzung des Kultusausschusses am 5. Februar 2021

Der Philologenverband Niedersachsen bekennt sich uneingeschränkt zur Zielsetzung der UN-Konvention, für Menschen mit Behinderungen ihr Leben lang eine volle und gleichberechtigte Teilhabe an allen Menschenrechten und Grundfreiheiten zu gewährleisten sowie ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden. Er unterstreicht, dass gemäß Art. 7 Abs. 2 der UN-Konvention „bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, das Wohl des Kindes […] vorrangig zu berücksichtigen ist“. Dies hat unweigerlich zur Konsequenz, dass differenzierte Lösungen für die Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit Behinderung vorzusehen sind.

Dagegen lehnt der Philologenverband es ab, wenn diese Konvention – aus falschem Verständnis der Zielsetzung oder bewusst zur Durchsetzung bildungspolitischer Vorstellungen – dazu missbraucht wird, alle Kinder unabhängig von ihren Behinderungen und ihrem Leistungsvermögen in jeder Schulform zu beschulen und die Förderschulen mit ihren besonderen spezifischen Unterstützungsmöglichkeiten mittelfristig abzuschaffen. Denn ein solches Vorgehen widerspricht dem Inhalt und den Zielen der Behindertenkonvention.

Vielmehr unterstreicht der Philologenverband, dass nicht außer Acht gelassen werden darf, dass Deutschland schon vor der Verabschiedung der UN-Konvention über ein vorbildliches differenziertes Förderschulsystem mit hochspezialisierten und engagierten Lehrkräften verfügte, das die in der Konvention beschriebenen Aufgaben gut und anerkannt wahrgenommen hat. Zudem stellt er fest, dass auch schon in der Vergangenheit, lange bevor der Begriff „Inklusion“ geprägt wurde, behinderte Schülerinnen und Schüler, ihrem jeweiligen Leistungsvermögen entsprechend, auch in anderen Schulformen mit großer Selbstverständlichkeit zielgerichtet gefördert wurden und diese mit Erfolg besucht haben.
Unbeschadet dieser Feststellung gilt es, über die bisher bereits erfolgte Unterstützung und Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen hinaus zu weiteren Verbesserungen und Maßnahmen zu kommen, um behinderte Schüler*innen – wie alle anderen Schülerinnen und Schüler auch – optimal zu fördern. Hierzu unterstreicht der Philologenverband Niedersachsen: Stellungnahme Inklusion

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