Gemeinsamer Brandbrief an alle Landtagsabgeordneten:
Umgehende Verbesserung der Unterrichtsversorgung gefordert
Schluss mit den Abordnungen von Gymnasien an Grundschulen
Verband der Elternräte der Gymnasien und Philologenverband Niedersachsen legen konkreten Maßnahmenkatalog vor
In großer Sorge wegen der problematischen Unterrichtsversorgung an den Gymnasien haben sich der Verband der Elternräte der Gymnasien und der Philologenverband Niedersachsen in einem gemeinsamen Schreiben an die Abgeordneten des niedersächsischen Landtages gewandt und einen dringend erforderlichen Kurswechsel angemahnt sowie der Politik zugleich konkrete Vorschläge zur Verbesserung der fatalen Situation unterbreitet. „Mit unseren aus der Praxis erwachsenen Vorschlägen wollen wir neue Wege zur Sicherung des Unterrichts aufzeigen und zugleich unterstreichen, dass Eltern wie Lehrer zusammen mit der Politik den festgefahrenen Karren einer verfehlten Personalpolitik wieder flott machen wollen“, erklärte Petra Wiedenroth, Geschäftsführerin des Verbandes der Elternräte der Gymnasien.
Dieser geradezu einmalige Appell von Eltern und Lehrern an die Abgeordneten sei notwendig geworden, da nach heutigem Stand zum neuen Schuljahr weiterhin Unterrichtskürzungen und Unterrichtsausfall in großem, den Bildungsauftrag der Schulen gefährdenden Umfang drohten. Dazu solle es, entgegen früherer Aussagen des Kultusministers, erneut eine erhebliche Zahl von Abordnungen von den Gymnasien an andere Schulformen, insbesondere an Grundschulen, geben.
In der Öffentlichkeit werde durch das Kultusministerium jedoch nahezu systematisch der Eindruck erweckt, als seien die Gymnasien wesentlich besser versorgt als andere Schulformen. „Dies ist schlicht falsch. In Wirklichkeit führen Abordnungen zu weiteren erheblichen Kürzungen des planmäßigen Unterrichts an Gymnasien und damit zu hohen Unterrichtausfällen, zum Schaden unserer Schülerinnen und Schüler“, erklärte Horst Audritz, Vorsitzender des Philologenverbandes. Die bisherigen Versuche, das statistische Fehl der Schulen durch Neueinstellungen und Abordnungen zu beheben, seien klar gescheitert. „Es stehen nicht genügend Lehrkräfte für die Einstellung im Landesdienst bereit, und Abordnungen verschieben nur den Mangel von einer Schulform an die andere.“ Daher müssten neue Wege gegangen werden, zu denen aber offenbar der politische Wille fehle.
Dass sich beide Verbände jetzt in einem Schreiben ausdrücklich an die Landtagsabgeordneten gewandt hätten, sei geradezu zwingend und notwendig gewesen, da das Kultusministerium ihre Vorschläge zur Verringerung des Unterrichtsausfalls bereits kenne, aber bislang keine Anstalten mache, in erforderliche Gespräche zur Umsetzung einzutreten. “Hier wird eine unverständliche Verweigerungshaltung sichtbar, die man nur noch kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen kann”, bemängelte Audritz.
Ursachen für die derzeitige und weiterhin drohende besorgniserregende Unterrichtssituation der Gymnasien seien vor allem zwei sträfliche Fehleinschätzungen der politisch Verantwortlichen. So sei zum einen die statistische Unterrichtsversorgung, auf deren Grundlage Lehrerzuweisungen und Abordnungen erfolgten, zwischen den Schulformen überhaupt nicht vergleichbar, da beispielsweise das Gymnasium allein zur Erteilung des Pflichtunterrichts eine wesentlich höhere statistische Unterrichtsversorgung benötige als andere Schulformen, wie auch das Kultusministerium selbst wiederholt einräumen musste. „Daher ist das bisherige Verfahren, bei dem zwar “rechnerisch”, aber „nicht tatsächlich“ besser versorgte Gymnasien an zwar rechnerisch, aber nicht tatsächlich schlechter versorgte Schulen Lehrkräfte abordnen müssen, absolut unbrauchbar und bedarf dringend einer Korrektur“, unterstrich Petra Wiedenroth.
Dazu kämen zum anderen noch Tausende von Überstunden, die Lehrer an den Gymnasien angesammelt hätten, um an ihren Schulen in Notsituationen Unterrichtsausfall zu verringern, die jetzt aber nach der Rechtslage dringend abgebaut werden müssten. Diese Berge von Überstunden berücksichtige das Kultusministerium bei der Berechnung der Unterrichtsversorgung jedoch bewusst nicht, sondern stecke stattdessen lieber den Kopf in den Sand. „Allein schon diese Überstundenproblematik ist eine tickende “arbeitszeitrechtliche Zeitbombe”, die spätestens zum Schuljahr 2020/21 zu einem dramatischen Einbruch der Unterrichtsversorgung in den Gymnasien führen und ein politisches Beben auslösen wird”, prognostizierte Audritz.
„Wir appellieren an die Landtagsabgeordneten und den Kultusminister“, so Wiedenroth und Audritz abschließend, „endlich vorhandene Möglichkeiten zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung an allen Schulen zu nutzen und unsere Vorschläge umgehend umzusetzen.“
Unsere Vorschläge zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung
Der Verband der Elternräte der Gymnasien und der Philologenverband sehen folgende konkrete Maßnahmen als sinnvoll und nachhaltig an, um durch bessere Ausschöpfung vorhandener personeller Ressourcen mehr Lehrerstunden in die Schulen zu bringen:
1. Freiwillige Erhöhung der Stundenzahl von Teilzeitkräfte
Durch eine freiwillige Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung bei Teilzeitkräften, beispielsweise um eine Unterrichtsstunde, kann eine konkrete Verbesserung der Unterrichtsversorgung erreicht werden – insbesondere wenn man bedenkt, dass allein im Grundschulbereich etwa 50% der Unterrichtenden und damit ca. 10.000 Lehrkräfte teilzeitbeschäftigt sind. Für eine solche freiwillige Maßnahme muss aber aktiv und nachdrücklich geworben werden, sowohl vom Kultusministerium als auch von den Schulleitungen und den betroffenen Interessenvertretungen – so wie das der Philologenverband bei einer besorgniserregenden Unterrichtsversorgung an den Gymnasien 2008 erfolgreich getan hat.
2. Freiwilliges Arbeitszeitkonto
Als eine Maßnahme zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung wurde auf Vorschlag des Philologenverbandes im Juni 2017 die Höchstdauer für die Erteilung zusätzlicher Unterrichtsstunden für das verpflichtende und freiwillige Arbeitszeitkonto zusammen von zunächst 12 Jahre auf 15 Jahre verlängert. Mit Verwunderung stellen wir fest, dass Anträge von Lehrkräften auf ein freiwilliges Arbeitszeitkonto von Schulleitungen und der Schulbehörde nicht selten grundlos abgelehnt werden und die Genehmigung des Antrages erst mit der Einschaltung der Schulbezirkspersonalräte oder anwaltlicher Vertretung erreicht werden kann.
3. Flexibler Ausgleich der Arbeitszeitkonten
Seit dem Schuljahr 2012/2013 werden an allgemeinbildenden Schulen, seit 2013/14 an berufsbildenden Schulen, die auf dem verpflichtenden Arbeitszeitkonto “angesparten” Stunden, sofern sie nicht ausbezahlt worden sind, durch verringerten Unterrichtseinsatz ausgeglichen. Dies bedeutet, dass derzeit Tausende von Lehrkräften in allen Schulformen zum Ausgleich der angesparten Stunden des Arbeitszeitkontos mit 1 bis 2 Stunden unter ihrer normalen Unterrichtsverpflichtung eingesetzt werden. Um diese Stunden für die Verbesserung der Unterrichtsversorgung nutzen zu können, gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Freiwillige Unterbrechung der Ausgleichsphase der Arbeitszeitkonten
Derzeit werden Anträge von Lehrkräften auf Unterbrechung ihrer Ausgleichsphase, um mehr Stunden unterrichten zu können, von den Schulbehörden abschlägig beschieden, da eine Unterbrechung nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht vorgesehen ist. Es gibt aber keinen vernünftigen Grund, eine solche Unterbrechung der Ausgleichsphase nicht schnell und pragmatisch durch ergänzende Regelungen in der Arbeitszeitverordnung zu ermöglichen und damit zusätzliche Unterrichtsstunden in die Schulen zu bringen.
Aufgrund der aktuellen Situation der Unterrichtsversorgung wäre es darüber hinaus dringend erforderlich, einen Anreiz zur Unterbrechung der Ausgleichsphase zu bieten, analog zu einer Situation im Jahre 2008, als zur Sicherung der Unterrichtsversorgung der Beginn der Ausgleichsphase um in der Regel zwei Jahre verschoben wurde und die Lehrkräfte aller Schulformen als Anreiz einen Zuschlag von 10% auf ihre “angesparten“ Stunden erhielten (vgl. § 5 Abs. 3 Satz 2 der Arbeitszeitverordnung Schule).
b) Auszahlung der angesparten Stunden mit angemessener Mehrarbeitsvergütung für vollzeitbeschäftige Lehrer
Für die auf dem Arbeitszeitkonto “angesparten” Stunden konnte nach Beendigung der Ansparphase auch eine Ausgleichszahlung in Anspruch genommen werden, was in vier gleich hohen Teilbeträgen erfolgte. Für die Lehrkräfte, die dieses nicht in Anspruch genommen haben und die sich derzeit in der Ausgleichsphase befinden, ist eine Auszahlung der restlichen angesparten Stunden nach den Rechtsvorschriften jetzt nicht mehr möglich. Im Sinne der Verbesserung der Unterrichtsversorgung ist es auch hier sinnvoll, die Rechtsvorschriften zu ändern, was problemlos möglich ist.
Teilzeitbeschäftigte erhalten eine Ausgleichszahlung in Höhe ihrer anteiligen Besoldung und damit eine angemessene Vergütung. Wenn man aber zur Sicherung der Unterrichtsversorgung auch vollbeschäftigte Lehrkräfte in der Ausgleichsphase für eine Ausgleichszahlung gewinnen will, müssen hier die unangemessen niedrigen Sätze der Mehrarbeitsvergütung angepasst werden. Diese halten in ihrer geringen Höhe einer sachlichen Prüfung nicht stand, wie auch das Kultusministerium im Zusammenhang mit der Bezahlung zu viel geleisteter Unterrichtsstunden aufgrund der rechtswidrigen Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung der Gymnasiallehrer 2015 einräumen musste.
Hannover, 31.5.2018