Nicht sachgerecht sei auch, dass die Schulen die geplanten bescheidenen Verbesserungen ausnahmslos selbst erwirtschaften sollten. Das bedeute praktisch, dass in anderen Bereichen des Schuletats Kürzungen vorgenommen und Lehrerstunden aus anderen Aufgabenfeldern abgezogen werden müssten, was zu Lasten der Schülerinnen und Schüler gehe. Dass dieses Verfahren im Kultusministerium dann auch noch öffentlich mit dem Hinweis auf die „Eigenverantwortlichkeit der Schulen” begründet werde, sei nicht hinnehmbar. Das Kultusministerium müsse sich darüber im Klaren sein, dass ohne eine angemessene Aufstockung des Schulbudgets Schulfahrten nicht mehr in dem von den Schulen jetzt geplanten Umfang durchgeführt werden könnten.
Audritz erinnerte daran, dass der Verzicht auf Schulfahrten durch Lehrkräfte nicht nur mit der willkürlichen, inzwischen durch Gerichtsurteil wieder aufgehobenen Arbeitszeiterhöhung der Gymnasiallehrer, sondern auch mit der völlig unzureichenden Erstattung der Reisekosten verbunden gewesen sei. Selbst nach den jetzt geplanten bescheidenen Verbesserungen würde der Erstattungssatz für Lehrkräfte bei den notwendigen Übernachtungskosten nur 50 Prozent dessen betragen, was die übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Dienstreisen bekämen. Gleiches gelte für die Verpflegungskosten, die für Lehrkräfte bei Fahrten im Inland ebenfalls nur bei 50 Prozent, bei Auslandsfahrten nur bei 80 Prozent des für die übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst festgelegten Betrages liegen würden.
Auch die geplante Nebenkostenpauschale von maximal 10 Euro pro Tag und höchstens 30 Euro pro Woche decke zumindest bei Studienfahrten mit zahlreichen hohen Eintrittsgeldern für Museen, Ausstellungen, antike Stätten oder Theaterbesuche keinesfalls die tatsächlichen Kosten für die begleitenden Lehrkräfte.
Der Philologenverband forderte daher erneut mit Nachdruck, die Lehrkräfte nicht weiterhin zu benachteiligen und sie endlich bei der Durchführung von Schulfahrten hinsichtlich der Erstattung der Reisekosten mit den anderen öffentlich Bediensteten, die auf Dienstreise sind, gleichzustellen sowie die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Hannover, 10.09.2015