Mit diesen Worten kommentierte der Vorsitzende des Philologenverbandes Niedersachsen, Horst Audritz, die Ankündigung einer Neufassung des Schulfahrtenerlasses durch Kultusministerin Heiligenstadt, der am 1. November in Kraft treten soll. Zusätzliche Ungerechtigkeiten schaffe der Erlass insbesondere dadurch, dass er nicht rückwirkend zum Beginn des Schuljahres in Kraft trete, so dass die Lehrkräfte, die im Vertrauen auf die Zusagen der Ministerin in diesem Schuljahr bereits Schulfahrten durchgeführt hätten, leer ausgingen. Audritz fordert daher mit Nachdruck eine rückwirkende Regelung, die der Philologenverband zuletzt in einem Schreiben Anfang Oktober an die Ministerin angemahnt hatte.
Die neuen Sätze für Übernachtungskosten, die Pauschale für die Nebenkosten der Lehrkräfte und der Ausgleich für die bei Klassenfahrten deutlich höhere Arbeitszeit entsprächen auch in Zukunft nicht dem tatsächlichen Aufwand, kritisierte Audritz. So seien die Übernachtungskosten mit Höchstsätzen von 20 Euro bzw. 30 Euro bei Einzelnachweis nur knapp auf Jugendherbergsniveau. Die Nebenkostenpauschale von 10 Euro pro Tag und maximal 30 Euro bei mehrtägigen Schulfahrten decke insbesondere bei Studienfahrten der gymnasialen Oberstufe keinesfalls die tatsächlichen Kosten. So koste beispielsweise allein ein Sammelticket für den Besuch der Akropolis und sechs weiterer archäologischer Stätten in Athen 52 Euro. Auch die Verpflegungskosten blieben unter den tatsächlichen Ausgaben, so dass die Lehrer bei Schulfahrten auch in Zukunft aus eigener Tasche draufzahlen müssten.
Ferner könne, so Audritz, auch der Arbeitszeitausgleich von einer Unterrichtsstunde pro Fahrttag angesichts der tatsächlichen Arbeitszeit bei Klassenfahrten von etwa 16 Stunden pro Tag für die begleitende Lehrkraft nur als unzureichend angesehen werden. Hinzu käme, dass den Schulen keine zusätzlichen Stunden zugewiesen werden. „Die Schulen müssen die Stunden selbst erwirtschaften. Das Land zahlt hierfür keinen Cent.”
Besonders ärgerlich sei, dass Lehrer bei der Kostenerstattung für Schulfahrten gegenüber den übrigen öffentlich Bediensteten weiterhin krass benachteiligt würden. Selbst Kultusministerin Heiligenstadt habe in ihrer Presseinformation zugegeben, dass die Lehrer nur 50 Prozent der für Landesbedienstete üblichen Dienstreisekosten erstattet bekämen. Diese Ungleichbehandlung sei in keiner Weise zu rechtfertigen, unterstrich Audritz. Der Philologenverband fordere daher weiterhin die Gleichstellung der Lehrkräfte mit den übrigen Landesbediensteten bei der Reisekostenerstattung sowie die Erstattung aller tatsächlich angefallenen Kosten.
Hannover, 30.10.2015