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Philologenverband: Landesregierung muss OVG-Urteil unverzüglich anerkennen

by p520121

Philologenverband bei Anerkennung des Urteils zu konstruktiver Zusammenarbeit bereit

Schlüssiges Gesamtkonzept zur Umsetzung des Urteils erforderlich


Nach dem Gespräch der Lehrerorganisationen am heutigen Donnerstag mit Kultusministerin Heiligenstadt hat der Philologenverband Niedersachsen die Landesregierung noch einmal aufgefordert, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Arbeitszeiterhöhung für Gymnasiallehrkräfte anzuerkennen. Zwar habe die Kultusministerin erklärt, dass das Land zum neuen Schuljahr mit einer Unterrichtsverpflichtung der Gymnasiallehrkräfte von 23,5 Stunden plane und 740 zusätzliche Stellen in den Haushalt einstellen wolle, eine politisch und rechtlich verbindliche Erklärung der Landesregierung stehe aber weiterhin aus. Gleichzeitig müsse umgehend ein Bündel von Maßnahmen zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung an den Gymnasien zu Schuljahresbeginn in Gang gesetzt werden.

Dazu sei, so Horst Audritz, der Vorsitzende des Philologenverbandes, umgehend ein schlüssiges Gesamtkonzept erforderlich. Er unterstrich in diesem Zusammenhang nochmals die Bereitschaft seiner Organisation, ihren Beitrag für einen geordneten Start ins neue Schuljahr zu leisten. Dabei sei Eile geboten, denn bereits in acht Wochen müssten die Schulen Unterrichtsverteilung und Stundenpläne für das neue Schuljahr erstellt haben, damit nach den Ferien der Unterricht geordnet beginnen könne.

Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung sei die bisherige Zuweisung von 150 Lehrerstellen aus der Stellenreserve auf keinen Fall ausreichend, unterstrich Audritz. Es müssten umgehend weitere Stellen aus den geplanten 740 zusätzlichen Stellen zur Ausschreibung kommen. Wegen der Eilbedürftigkeit müsse daher der Nachtragshaushalt ggf. auch in einer Sondersitzung des Landtags eingebracht werden. Die Besetzung von Stellen habe absoluten Vorrang vor allen anderen Maßnahmen. Audritz stellte aber auch klar, dass insgesamt angesichts der derzeitigen Bewerberlage eine vollständige Sicherstellung der Unterrichtsversorgung über Einstellungen nicht möglich sein werde. Ergänzend müsse daher ein Bündel weiterer Maßnahmen erfolgen, die jetzt erst im Detail ausgearbeitet und verhandelt werden müssten.

Als Beispiel wurde in dem Gespräch mit der Ministerin die freiwillige Beibehaltung der derzeitigen Höhe der Teilzeitbeschäftigung der Lehrkräfte bei entsprechendem finanziellem Ausgleich genannt. Gegenüber der ins Gespräch gebrachten Mehrarbeit von Lehrern, denen die Überstunden auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden sollten, bestehe in der Lehrerschaft, so Audritz, große Skepsis, nachdem die Lehrer durch die von Rot-Grün entgegen fester Zusagen beschlossene Erhöhung der Pflichtstundenzahl und Streichung der Altersermäßigung schon einmal um die Gutschriften gebracht worden seien. Solche Arbeitszeitkonten könnten allenfalls freiwillig und nur bei einer juristisch absolut „wasserdichten” Absicherung der Guthaben überhaupt in Frage kommen. Völlig ungeklärt sei auch noch die Rückzahlung der aufgrund des OVG-Urteils im laufenden Schuljahr zu viel geleisteten Unterrichtsstunden.

Hannover, 18.6.2015

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