Die bisherigen Versuche, Gymnasiallehrkräfte an anderen Schulformen einzustellen, um sie dann zu gegebener Zeit an die Gymnasien zu versetzen oder rückabzuordnen, sei für das gesamte Schulsystem fahrlässig, da die abgebende Schulform immer das Nachsehen habe. „An diesem Beispiel wird einmal mehr deutlich, wie kurzsichtig die Abordnungs- und Einstellungspolitik des Kultusministeriums ist. Die offensichtliche Lücke bei den Einstellungen wird doch nicht gestopft, wenn die Lehrkräfte wie Schachfiguren zwischen den Schulformen verschoben werden“, kritisiert Audritz.
Im Juni-Plenum des Niedersächsischen Landtags sei auch Kultusminister Tonne zur Erkenntnis gelangt, dass es an Schulen, die von G8 auf G9 umstellen, „zum Schuljahr 2020/2021 zu einem sprunghaften Anstieg der Schülerzahl und damit zu einem ,Einstellungspeak‘“ komme. Seine Schlussfolgerung, Niedersachsen sei darauf vorbereitet, sei aber nach vorliegenden Zahlen mehr als fraglich. „Daher wiederholen wir nochmals unsere klare Forderung, für die an anderen Schulformen eingestellten Gymnasiallehrkräfte zeitnah klare Voraussetzungen zu schaffen, unter denen sie ab dem 01.08.2020 an ein Gymnasium versetzt werden können“, so Audritz. Außerdem sei es enorm wichtig, endlich eine konkrete Bedarfsplanung für die Lehrer- und Unterrichtsversorgung über alle Schulformen hinweg zu erstellen, die eine ausreichende Unterrichtsversorgung langfristig gewährleiste und notwendige Entlastungen der Lehrkräfte berücksichtige.
Hannover, 26. Juli 2019