Am Kindeswohl orientierte, differenzierte Lösungen statt Einheitsschuldogmatismus
Förderschulen müssen erhalten bleiben
Lehrkräfte endlich entlasten – sonst drohen neue Konflikte
Mit der Verabschiedung eines Grundsatzbeschlusses zur Beschulung von behinderten Kindern ist der Niedersächsische Philologentag in Goslar zu Ende gegangen.
In einem einmütig verabschiedeten Positionspapier bejaht der Philologenverband ausdrücklich das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention, Menschen mit Behinderungen die volle und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen sowie eine Diskriminierung zu unterbinden. Die Delegierten betonten insbesondere den absoluten Vorrang des UN-Beschlusses, dass „bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist”.
Dies verlange jedoch differenzierte Lösungen für die Beschulung von Schülern mit Behinderungen. Dazu gehört insbesondere die grundsätzliche Frage, welche Form der Beschulung dem einzelnen behinderten Schüler bestmöglich dient und nutzt. Für den Bildungsweg des einen Schülers kann eine inklusive Beschulung der richtige Weg sein, für einen anderen Schüler wiederum der Besuch einer Förderschule mit ihren für spezifische Fördermaßnahmen bestens geschulten Lehrkräften und sehr kleinen Lerngruppen – durchschnittlich nur 8 Schüler pro Lerngruppe. Daher wandten sich die Delegierten entschieden gegen den schulpolitischen Dogmatismus der rot-grünen Koalitionsvereinbarung, nach der Förderschulen generell abgeschafft und die UN-Konvention, die – auch nach Feststellung der KMK – keinerlei Aussagen zur Gestaltung des Schulwesens beinhalte, fälschlicherweise zur Durchsetzung der „einen Schule für alle” missbraucht werden solle.
Das Positionspapier des Philologenverbandes unterstreicht, dass die Gymnasien schon bisher Schüler mit Behinderungen mit Erfolg unterrichtet und gefördert hätten und dieses auch in Zukunft tun würden. Jedoch sei es keinesfalls im Sinne des Kindeswohls, ein Kind im Gymnasium zu beschulen, das absolut keine Chance hätte, die staatlich vorgegebenen Ziele des Gymnasiums zu erreichen. Denn eine Beschulung von Schülern, die diese Ziele, ggf. auch mit Nachteilsausgleich, nicht erreichen könnten, sei mit dem Bildungsauftrag des Gymnasiums, wie er im Schulgesetz festgelegt sei, nicht vereinbar. Tägliche Misserfolgserlebnisse mit ihren psychologischen Folgen seien vorprogrammiert, wenn Kinder dem täglichen Unterricht in keiner Weise folgen und damit auch nicht ihren Erfordernissen entsprechend gefördert werden könnten. Zu berücksichtigen sei auch, dass nach Beschluss der KMK vom 20.10.2011 bei Abgangszeugnissen und Abschlüssen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes gelte, alle Schüler also an den gleichen Leistungsmaßstäben zu messen seien.
Mit Nachdruck verweist die Resolution auch auf den Willen von Eltern behinderter Kinder, der sich in massiven Protesten gegen die Abschaffung der Förderschulen Lernen und Sprache gezeigt habe. Die Delegierten forderten die rot-grüne Regierungskoalition auf, die bereits erfolgte Aufhebung der Förderschulen Sprache – hier können lediglich bestehende Förderschulen noch fortgeführt werden – und Lernen zurückzunehmen sowie grundsätzlich ihre Absicht aufzugeben, alle Förderschulen abzuschaffen.
Inzwischen habe sich auch bestätigt, dass entgegen geschönter Erfolgsberichte behinderte Kinder in Regelschulklassen häufig nicht angemessen gefördert werden könnten, nicht zuletzt auch deswegen, weil die Rahmenbedingungen dafür nicht gegeben seien. Diese müssten daher grundlegend verbessert werden. Das bedeute insbesondere den Einsatz von mehr Lehrkräften mit sonderpädagogischer Ausbildung, deutlich kleinere Lerngruppen, die Entlastung der in Inklusionsklassen unterrichtenden Lehrkräfte sowie die Bereitstellung der notwendigen personellen, sächlichen und räumlichen Ressourcen.
In einer weiteren Entschließung kritisierten die Delegierten scharf die anhaltende Weigerung der Landesregierung, die auch für Lehrkräfte geltende 40-Stunden-Woche umzusetzen und eine empirisch-wissenschaftliche Untersuchung der Lehrerarbeitszeit durch ein unabhängiges Institut durchführen zu lassen. Anstatt diese im Arbeitszeiturteil des OVG Lüneburg gestellte Aufgabe endlich anzugehen, habe das Kultusministerium nur eine dubiose Online-Befragung mit vielfach manipulativen, das Thema Arbeitszeit umgehenden Fragen durchgeführt, die von über 90 Prozent der Lehrerschaft zu Recht ignoriert worden sei. Auch die jetzige Einrichtung eines „Expertengremiums“ sei nur als Verzögerungstaktik zu werten und könne nicht zu sachgerechten Entlastungsmaßnahmen führen.
Wenn nicht bald eine umfassende Entlastung der Lehrkräfte durchgeführt werde, drohten eine Verschärfung des Konflikts und neue rechtliche Auseinandersetzungen, warnten die Delegierten. Die Landesregierung müsse endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und konkrete Entlastungsmaßnahmen ergreifen.
Goslar, 01.12.2016
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