Vor zwei Tagen erst hatten wir gemahnt, dass die Besoldung in Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern zu niedrig ist und eine Erhöhung gefordert – gestern hat das OVG Lüneburg entschieden, dass in einigen der verhandelten Klagen die Besoldung niedersächsischer Beamter „verfassungswidrig zu niedrig bemessen“ ist. Die Klage wurde im Rechtsschutz unseres Dachverbandes Niedersächsischer Beamtenbund (nbb) geführt. Wegen grundsätzlicher Fragen wird die Verfassungsmäßigkeit von Besoldung und Versorgung jetzt auch noch einmal dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, so dass konkrete Folgerungen aus dem Urteil noch nicht möglich sind.
Wir meinen: Es ist höchste Zeit, dass die Landesregierung endlich die Konsequenzen zieht und die Besoldung erhöht und nicht erst die nächsten Gerichtsentscheidungen abwartet, bis zu denen noch viele Monate in Land gehen können. Neben der Lehrerarbeitszeit wird also noch ein weiteres wichtiges Thema den Landtagswahlkampf bestimmen.