Die Argumentation des Ministers, es seien in den vergangenen Jahren viele Gymnasiallehrer auf Vorrat an anderen Schulformen eingestellt worden, ist bislang mit vielen Unklarheiten versehen. Daher fordern wir für die an anderen Schulformen eingestellten Kolleginnen und Kollegen zeitnah klare Voraussetzungen, unter denen sie ab dem 01.08.2020 an ein Gymnasium versetzt werden können, und dies unabhängig davon, ob sie sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Probezeit befinden. Die Gymnasiallehrkräfte, die an anderen Schulformen im Vertrauen auf das Wort des Ministers ihren Dienst begonnen haben, haben einen Anspruch auf Klarheit.“
Hannover, 9. April 2019