Verweigerung von Anrechnungsstunden für Funktionsinhaber an Gymnasien rechtswidrig
Land verletzt wiederum Fürsorgepflicht und Gleichheitssatz
Angesichts der offenkundig rechtswidrigen Verweigerung von Anrechnungsstunden für Oberstudienräte zum Ausgleich für den mit ihren Funktionsaufgaben verbundenen hohen Zeitaufwand hat der Philologenverband dem Kultusminister vorgeworfen, seinen Fürsorgepflichten gegenüber den Lehrkräften nicht nachzukommen. „Nachdem politische Gespräche völlig ergebnislos verlaufen sind und Minister Tonne und sein Haus in ihrer unverständlichen Verweigerungshaltung verharren, beschreiten wir nun erneut den Klageweg“, erklärte der Vorsitzende des Philologenverbandes Niedersachsen, Horst Audritz.
Vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig sei jetzt im Rechtsschutz des Philologenverbandes die erste Klage einer A14-Lehrkraft gegen das Land Niedersachsen durch den bundesweit renommierten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Battis (Berlin) eingereicht worden. Weitere Klagen der mehr als 150 klagewilligen Lehrkräfte würden in den nächsten Tagen auch an anderen Gerichtsstandorten folgen.
Wie ein bei Prof. Dr. Battis durch den Philologenverband eingeholtes Rechtsgutachten ergeben hatte, verstößt die derzeitige Praxis des Landes, Oberstudienräten an Gymnasien für ihre umfangreichen zusätzlichen Aufgaben einen zeitlichen Ausgleich zu verweigern, sowohl gegen die Fürsorgepflicht aus Art. 33 Abs. 5 GG als auch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. „Mitglieder der Schulleitung, die beispielsweise den Stundenplan erstellen oder die Oberstufe und das Abitur organisieren, Schulleiter und ihre Stellvertreter erhalten selbstverständlich und richtigerweise zur Erledigung ihrer zusätzlichen umfangreichen Aufgaben Anrechnungsstunden – nur den Oberstudienräten an Gymnasien verweigert das Kultusministerium ausdrücklich diesen erforderlichen zeitlichen Ausgleich“, kritisierte Audritz.
So klage beispielsweise eine Lehrkraft, die mit der Erstellung des täglichen Vertretungsplanes befasst sei, ohne einen angemessenen zeitlichen Ausgleich zu erhalten. Andere klagende Oberstudienräte hätten mit der zeitaufwändigen Organisation der Ganztagsschule oder mit Fachbereichsleitungen ebenfalls umfassende Funktionsaufgaben zu erfüllen, für die das Kultusministerium an anderen Schulformen Anrechnungsstunden zur Verfügung stelle, nicht jedoch am Gymnasium.
„Wir sind aufgrund des eindeutigen Gutachtens von Prof. Battis und angesichts der nachweisbar hohen zeitlichen Belastungen dieser Lehrkräfte fest davon überzeugt, dass wir vor Gericht gegen das Land erneut erfolgreich sein werden und die rechtswidrige Praxis im Umgang mit den Gymnasiallehrern, die als Oberstudienräte umfangreiche Funktionsaufgaben zu erfüllen haben, beenden können“, unterstrich Audritz.
„Es ist mit Blick auf die objektivierbaren Aussagen des Gutachtens sowie des fachlichen Sachverstandes, den wir beim Kultusminister als Dienstherren eigentlich voraussetzen, völlig unverständlich, dass es zu dieser Klagewelle gegen das Land kommen muss“, betonte Audritz. Die Art und Weise, wie im Vorfeld versucht worden sei, den Klagegegenstand kleinzureden und den Klagen die Erfolgsaussichten abzusprechen, sei schwer nachvollziehbar und umso unverständlicher, als der Philologenverband schon einmal zur Lehrerarbeitszeit erfolgreich gegen das Land geklagt habe, als das Land im Jahr 2014 ebenfalls gegen jegliche rechtliche Vernunft versucht habe, die Unterrichtsverpflichtung für Gymnasiallehrer zu erhöhen.
„Im Umgang mit den Lehrerinnen und Lehrern insbesondere an unseren Gymnasien zeigt sich das Kultusministerium leider unverbesserlich und agiert an den rechtlichen Realitäten mit bemerkenswerter Nonchalance vorbei. Dabei sollte doch den Verantwortlichen die juristische Bauchlandung vom Juni 2015 vor dem OVG Lüneburg noch in lebhafter Erinnerung sein“, so Audritz.
Hannover, 07. Juni 2018