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Lehrerarbeitszeit: Gesetzliche Vorgaben für Beamte endlich auch für Lehrer umsetzen

by p520121


Arbeitszeit der Lehrkräfte ist unrechtmäßig
Philologenverband überreicht Petition an Landtagspräsident Busemann

Der Philologenverband lässt bei der Lehrerarbeitszeit nicht locker: Nach dem erst jüngst vorgestellten Rechtsgutachten von Prof. Dr. Battis hat er jetzt Landtagspräsident Bernd Busemann eine Petition mit Tausenden von Unterschriften überreicht, mit denen die Unterzeichner fordern, dass endlich auch die Arbeitszeit der Lehrer an die des übrigen öffentlichen Dienstes in Niedersachsen angepasst wird.

Vorstandsmitglied Helga Olejnik, die für den Philologenverband die Petition überreichte, unterstrich, dass die Lehrkräfte keinerlei Verständnis dafür hätten, dass die gesetzlichen Vorgaben für die Arbeitszeit der Beamten auf sie nicht angewandt würden. Dafür gebe es keine andere Erklärung, als dass vom Landtag beschlossene Gesetze nicht bzw. nicht umfassend durch die Landesregierung umgesetzt würden. Das treffe auch auf Vorschriften des Beamtengesetzes zu, nach denen die 40-Stunden-Woche auch für Lehrer rechtsverbindlich festliege, das Land aber nicht willens sei, den gesetzlichen Vorgaben zu folgen.


Arbeitszeit der Lehrkräfte ist unrechtmäßig
Philologenverband überreicht Petition an Landtagspräsident Busemann

Der Philologenverband lässt bei der Lehrerarbeitszeit nicht locker: Nach dem erst jüngst vorgestellten Rechtsgutachten von Prof. Dr. Battis hat er jetzt Landtagspräsident Bernd Busemann eine Petition mit Tausenden von Unterschriften überreicht, mit denen die Unterzeichner fordern, dass endlich auch die Arbeitszeit der Lehrer an die des übrigen öffentlichen Dienstes in Niedersachsen angepasst wird.

Vorstandsmitglied Helga Olejnik, die für den Philologenverband die Petition überreichte, unterstrich, dass die Lehrkräfte keinerlei Verständnis dafür hätten, dass die gesetzlichen Vorgaben für die Arbeitszeit der Beamten auf sie nicht angewandt würden. Dafür gebe es keine andere Erklärung, als dass vom Landtag beschlossene Gesetze nicht bzw. nicht umfassend durch die Landesregierung umgesetzt würden. Das treffe auch auf Vorschriften des Beamtengesetzes zu, nach denen die 40-Stunden-Woche auch für Lehrer rechtsverbindlich festliege, das Land aber nicht willens sei, den gesetzlichen Vorgaben zu folgen.

Nach Auffassung des Philologenverbandes ständen auch die Abgeordneten des Landtages in der Verantwortung dafür, dass die von ihnen beschlossenen Gesetze verbindliche Grundlage staatlichen Handelns seien, denn die Nichtbeachtung gesetzlicher Vorgaben durch die Landesregierung käme einer Entmachtung des Parlaments gleich. „Wir erwarten von den Abgeordneten, dass sie ihrem Amt als „Volksvertreter” entsprechend mit den ihnen gegebenen Möglichkeiten Einfluss auf die Landesregierung nehmen, den von ihnen verabschiedeten Gesetzen Geltung zu verschaffen”, unterstrich Olejnik.

Bei der Übergabe der Petition wies Olejnik darauf hin, dass nicht nur die Petition an sich, sondern auch die vielen von Unterzeichnern beigefügten Kommentare besondere Beachtung verdienten. Denn diese spiegelten eindrucksvoll die missliche berufliche Situation der niedersächsischen Lehrkräfte wider und zeigten, wie sich Lehrkräfte gehindert fühlten, ihre unterrichtlichen und pädagogischen Aufgaben mit der Ernsthaftigkeit und Gewissenhaftigkeit zu erfüllen, die sie ihren Schülern schuldeten. Durch immer weitere ihnen übertragene Aufgaben und immer weiter steigende berufliche Belastungen fehlten den Lehrkräften vielfach nicht nur die Zeit, sondern auch die Kraft, ihren dienstlichen Aufgaben nachzukommen und ihre Schüler bestmöglich zu fördern. Mit der unrechtmäßig hohen Arbeitszeit der Lehrkräfte müsse deshalb auch im Interesse der Schülerinnen und Schüler endlich Schluss sein.

Bei der Überreichung unterstrich Landtagspräsident Busemann, dass der Verfassungsgeber das Petitionsrecht bewusst als lebendige und direkte Verbindung zwischen Volk und Parlament geschaffen habe, damit die Abgeordneten von Mängeln und Problemen erfahren, die ihr parlamentarisches Handeln erforderten. Damit sei das Petitionsrecht ein äußerst wichtiges Instrument, parlamentarische Aktivitäten anzuregen und somit zu erforderlichen Korrekturen zu kommen. Er gehe daher davon aus, dass sich neben dem Petitionsausschuss auch der Kultusausschuss als zuständiger Fachausschuss mit der Petition befassen werde.

Hannover, 25.08.2016

Pressemitteilung als pdf

Auszüge aus den Kommentaren der Unterzeichner

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