Audritz: „Normenkontrollklage setzt neues Zeichen im Kampf gegen die Arbeitszeiterhöhung“
In einer Presseerklärung haben wir heute die Öffentlichkeit darüber informiert, dass wir unseren Kampf gegen die Arbeitszeiterhöhung mit einer Normenkontrollklage entschieden fortsetzen:
Der Philologenverband Niedersachsen hat eine neue Runde im Kampf gegen die willkürliche und wortbrüchige Erhöhung der Pflichtstundenzahl der Gymnasiallehrkräfte und den Abbau der Altersermäßigung aller Lehrkräfte eingeläutet: Der bundesweit renommierte Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis hat jetzt als Klagevertreter einer Gruppe von Gymnasiallehrkräften und Schulleitern im Rechtsschutz des Philologenverbandes Niedersachsen eine Normenkontrollklage gegen die Landesregierung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. In einem umfangreichen Rechtsgutachten hatte Prof. Battis zuvor festgestellt, dass die Arbeitszeiterhöhung in mehreren Punkten rechts- und verfassungswidrig ist.
Nach der großen Demonstration gegen die Arbeitszeiterhöhung mit über 10.000 Lehrkräften in Hannover vor einem Jahr und den landesweit unvermindert anhaltenden Protesten von Lehrkräften und Kollegien gegen die dafür verantwortliche rot-grüne Landesregierung und ihre Landtagsfraktionen setzt der Philologenverband die Auseinandersetzung nun auf der juristischen Ebene fort. „Die von uns beschlossene Normenkontrollklage setzt ein neues Zeichen im Kampf gegen die Arbeits-zeiterhöhung“, erklärte der Vorsitzende des Philologenverbandes, Horst Audritz. Wenn die Landesregierung gedacht habe, dass der Widerstand und die Welle der Empörung versanden würden, so habe sie sich gründlich getäuscht.
Als Kläger hätten sich in kurzer Zeit mehrere hundert Mitglieder des Philologenverbandes und sogar etliche Nichtmitglieder zur Verfügung gestellt, was ein klares Zeichen für die große Empörung über die Arbeitszeiterhöhung sei, so Audritz. Um eine möglichst effektive und optimale Verfahrensführung sicherzustellen, habe man in Absprache mit Prof. Battis eine überschaubare exemplarische Gruppe von klagenden Personen zusammengestellt. So seien neben Lehrkräften unter den Klagenden auch Schulleiter, deren Unterrichtsverpflichtung ebenfalls erhöht worden sei, obwohl gerade auch sie durch die Einführung der Eigenverantwortlichen Schule umfangreich zusätzlich belastet worden seien. Zu wenig Beachtung habe bisher auch gefunden, dass Teilzeitbeschäftigte, die aus gesundheitlichen oder familiären Gründen, wie z.B. vor allem Mütter wegen der Kinderbetreuung, keine höhere Stundenzahl unterrichten könnten, nunmehr erhebliche Einkommenseinbußen von mehreren Hundert Euro im Monat erleiden würden.
Scharf kritisierte Audritz noch einmal das im Juni von der Landesregierung vorgestellte sogenannte „Entlastungspaket“, mit dem sie von ihrer völlig verfehlten Politik gegen die niedersächsischen Lehrer abzulenken versuche. Dies sei nichts weiter als eine schnell zusammengeschnürte und dürftige Mogelpackung, um der Öffentlichkeit und womöglich auch den Richtern Sand in die Augen zu streuen. Eine wissenschaftliche Untersuchung der Lehrerarbeitszeit, wie sie der Philologenverband seit Jahren fordere, habe die Landesregierung bezeichnenderweise mehrfach abgelehnt. Eine derartige Untersuchung würde zweifelsfrei die hohen Belastungen der Lehrer und Schulleiter in den niedersächsischen Schulen bestätigen und endlich die erforderliche Grundlage für sachgerechte Lösungen in der Frage der Lehrerarbeitszeit schaffen. Genau dieses werde aber offensichtlich von der Landesregierung nicht gewünscht.
Daher bleibe, so Audritz, den Lehrkräften nur der Weg der juristischen Auseinandersetzung, den der Philologenverband mit der Normenkontrollklage jetzt beschreite. Aufgrund der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren sowie z.B. auch einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes NRW vom Juli seien die Erfolgsaussichten mehr als gut. Wegen des klaren Sachverhalts rechnet Audritz daher mit einem Beschluss des Gerichts bis zum nächsten Sommer. Auch Prof. Dr. Battis gehe von einer klaren Entscheidung zugunsten der Lehrkräfte aus. Ggf. werde er, so habe Battis erklärt, bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
Hannover, 04.09.2014