Umstellung von Altersstufen auf Erfahrungsstufen erfolgt rückwirkend zum 1. September 2011
Zur Frage der altersdiskriminierenden Besoldung in Niedersachsen hatten wir in den vergangenen Jahren jeweils aktuell über die Rechtslage informiert und unseren Mitgliedern zuletzt im Dezember 2016 Musteranträge zur Verfügung gestellt und empfohlen, vorsorglich Widerspruch einzulegen.
Inzwischen hat das Land durch das neue Besoldungsgesetz vom 20.12.2016 die Abkehr vom Besoldungsdienstalter als maßgeblichem Besoldungskriterium zu Gunsten von Erfahrungsstufen vollzogen. Die Umstellung erfolgt rückwirkend zum 1. September 2011. Dabei werden am 31.8.2011 bereits vorhandene Besoldungsempfänger direkt umgestellt; für die vom 1.9.2011 bis 31.12.2016 eingestellten Besoldungsempfänger wird eine Günstigerprüfung durchgeführt, und sie werden ggf. automatisch einer höheren Erfahrungsstufe zugeordnet und erhalten eine Nachzahlung.
Mit diesen gesetzlichen Regelungen will Niedersachsen – anders als in anderen Bundesländern – evtl. ursprünglich bestehenden Altersdiskriminierungen abhelfen. Ggf. eingelegte Widersprüche betrachtet das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung als erledigt. Weitere Einzelheiten zu diesem Thema erhalten Sie auf der Homepage des nlbv.