Kultusminister Tonne verstößt gegen Fürsorgepflicht
Der Philologenverband Niedersachsen hat die neuerliche Verweigerung des Kultusministeriums, den mit den Korrekturen der schriftlichen Abiturarbeiten befassten Lehrkräften einen zeitlichen Ausgleich durch Korrekturtage zu gewähren, scharf kritisiert und als eklatanten Verstoß gegen die Fürsorgepflicht und arbeitszeitrechtliche Vorschriften bezeichnet.
Wie der Vorsitzende des Philologenverbandes Horst Audritz erklärte, verkürzten sich in diesem Jahr durch den späten Prüfungsbeginn nach den Osterferien und die frühen Sommerferien die Korrekturzeiträume der Lehrkräfte in problematischer Weise. Die zu leistenden Korrekturarbeiten betrügen angesichts des Umfangs und der Komplexität der Abiturkorrekturen für die Lehrkräfte durchschnittlich insgesamt 80 Stunden, die in vielen Fällen in kürzester Zeit zu bewältigen seien.
„In Anbetracht der Tatsache, dass die Lehrer parallel zu den Abiturarbeiten auch ihren normalen unterrichtlichen und dienstlichen Verpflichtungen weiter nachgehen müssen und in dieser Zeit zudem die mündlichen Abiturprüfungen liegen, ist diese zeitliche Spitzenbelastung nicht leistbar und nicht zumutbar, und sie wird darüber hinaus dem Stellenwert des Abiturs nicht gerecht”, unterstrich Audritz. Hier müsse endlich ein zeitlicher Ausgleich durch Korrekturtage erfolgen, wie sie der Philologenverband für Niedersachsen fordere. Vorbild für diese Forderung sei ein Modell zur Sicherung der Prüfungsqualität bei kurzer Korrekturfrist, wie es im benachbarten Schleswig-Holstein zu Beginn des Jahres eingeführt wurde. Ein derartiges Modell, so Audritz, sei auch im Interesse der niedersächsischen Schülerinnen und Schüler, denn es garantiere die notwendige sorgfältige Erledigung der Abiturkorrekturen, auf die sie einen Anspruch hätten.
Der Umfang der Freistellung müsse sich sowohl nach der Korrekturfrist als auch nach der Anzahl der zu bewertenden Prüfungsarbeiten richten. „Minister Tonne liegt das schleswig-holsteinische Modell vor, das als Blaupause für Niedersachsen dienen kann. Die Untätigkeit und das Schweigen des Kultusministeriums auf unsere Forderung sind vor diesem Hintergrund und insbesondere mit Blick auch auf arbeitszeitrechtliche Verstöße völlig unverständlich und enttäuschend. Sie zeigen einmal mehr, dass sich unter der neuen politischen Führung in diesem Ministerium trotz gegenteiliger Bekundungen kaum etwas geändert hat.”
Da verwundere es auch nicht, dass immer weniger junge Menschen den Beruf des Lehrers ergreifen möchten, wenn der Dienstherr wissentlich das Personal entgegen seiner Fürsorgepflicht in untragbare Zeitnöte bringe. „Der Minister”, so Audritz, “muss endlich handeln und seiner Fürsorgepflicht nachkommen. Das ist von der Sache her dringend erforderlich und wäre zudem ein Zeichen, das in den Schulen verstanden würde.”
Hannover, 10.04.2018
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Die genauen Regelungen und Ausgleichszeiten des schleswig-holsteinischen Staffelmodells finden Sie hier: Staffelmodell zur Sicherung der Abiturkorrektur bei kurzer Korrekturfrist
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