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03.02. Widerstand gegen Anordnung zum Urheberrecht

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Neuer Ärger für Kultusminister Althusmann: Widerstand in den Schulen gegen dienstliche Erklärung

Unsinnige Anordnung zum Urheberrecht stößt auf Widerstand in den Schulen

Als „ein Ding der Unmöglichkeit“ hat der Vorsitzende des Philologenverbandes Niedersachsen, Horst Audritz, die Aufforderung der Landesschulbehörde an alle Schulleiterinnen und Schulleiter bezeichnet, bis zum 10. Februar Erklärungen abzugeben, dass sich „auf den von der jeweiligen Schule genutzten lokalen und externen Rechnern und Speichersystemen keine „Digitalisate“ von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken“ befinden.

Kaum eine andere von den Schulbehörden verfügte Maßnahme habe für so viel Ärger gesorgt und so viel kritische Distanzierung unter Schulleitern und Lehrkräften erzeugt wie dieser „unsinnige“ Vorgang, erklärte Audritz. Das sei auch kein Wunder, denn man habe den Eindruck, dass wieder einmal weder das Kultusministerium noch die Landesschulbehörde die Auswirkungen ihrer Maßnahmen in den Schulen bedacht hätten.

Die Rechner und Speichersysteme einer Schule enthielten je nach Installationsgrad von Programmen einschließlich der Betriebssystemdateien zig-Tausende von Dateien. Es sei daher auch beim besten Willen nicht möglich, diese Dateien systematisch und vollständig zu durchsuchen, zumal nicht allein der Dateiname auf einen Verstoß gegen urheberrechtliche Sachverhalte hinweisen würde. Vielmehr müsse jede einzelne Datei geöffnet werden und die prüfende Person müsse gleichzeitig alle Lehrwerktexte und andere urheberrechtlich geschützte Materialien kennen, um einen Verstoß gegen urheberrechtliche Vorschriften zu erkennen. Daher sähen sich weder Schulleiterinnen und Schulleiter noch die vielfach von ihnen zur Abgabe entsprechender Erklärungen aufgeforderten Lehrkräfte in der Lage, diese Erklärungen „mit gutem Gewissen“ und schon gar nicht mit dem Anspruch einer dienstlichen Erklärung abzugeben, zumal diese Erklärung auch vielfach Rechner und Speichersysteme betrifft, die z.B. in Fachbereichen, Klassenräumen und Lehrerzimmern zur Benutzung durch eine größere Personenzahl aufgestellt sind.

Der Philologenverband Niedersachsen hat daher Kultusminister Althusmann aufgefordert, die Konsequenzen aus diesem ärgerlichen Dilemma zu ziehen und die Überprüfung sofort zu stoppen.

Hannover, den 3.2.2012

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