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Pressemitteilung vom 27.08.2010

"Anpassung der Schullandschaft an sinkende Schülerzahlen nicht auf Kosten der Schulqualität"
Offener Brief des Philologenverbandes Niedersachsen an die Delegierten des CDU-Landesparteitages
Warnung vor Demontage des gegliederten Schulwesens
CDU muss klares schulpolitisches Profil zurückgewinnen
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Häusliche Arbeitszimmer

Arbeitszimmer: Karlsruhe kippt schädliche Steuerregelung für Lehrer
Auslagen für häusliche Arbeitszimmer künftig wieder von der Steuer absetzbar
Bis zum Jahre 2007 konnten die Kosten für Arbeitszimmer auch dann abgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige nur einen Teil seiner Arbeit dort verrichtete. Diese u.a. für Lehrer günstige Bestimmung wurde von der Großen Koalition abgeschafft, um die Steuereinnahmen des Bundes zu erhöhen. Nachdem die Finanzbehörden gesetzeskonform Einsprüche gegen ungünstige Steuerbescheide abweisen mussten, wurde von mehreren Steuerpflichtigen der Klageweg beschritten, weil die gesetzliche Neuregelung als verfassungswidrig beurteilt wurde.
Auch der Philologenverband hatte für Musterprozesse Rechtschutz gewährt.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat nun abschließend entschieden, dass die Neuregelung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstößt, weil die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (und das ist bei Lehrerinnen und Lehrern in aller Regel der Fall). Der Entscheidung nach können Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nun auch dann von den die Steuer begründenden Einkünften abgesetzt werden, wenn das Zimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt.
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur die bisherige Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers als verfassungswidrig erklärt, sondern den Gesetzgeber zugleich verpflichtet, mit Wirkung vom 01.01.2007, also rückwirkend, durch eine Neufassung des Einkommensteuergesetzes diesem Mangel abzuhelfen. Damit sind auch für Lehrkräfte Auslagen für häusliche Arbeitszimmer künftig wieder von der Steuer absetzbar (Az.: 2 BvL 13/09).
Der Philologenverband Niedersachsen hatte in Verbindung mit verschiedenen Protestaktionen seinen Mitgliedern wiederholt geraten, gegen die Steuerbescheide Einspruch einzulegen und die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer sowie für Arbeitsmittel bei der Landesschulbehörde geltend zu machen. Erwartungsgemäß wurden diese Anträge auf Erstattung abgelehnt. Nunmehr dürfen diese Lehrerinnen und Lehrer, die im Rahmen ihrer Steuererklärung Kosten geltend gemacht haben, darauf hoffen, wenigstens einen Teil ihrer Aufwendungen rückwirkend erstattet zu bekommen.

 
Terminbegleiter 2010 / 2011

Ab sofort steht der Terminbegleiter für das Schuljahr 2010 / 2011 der Nieders. Direktorenvereinigung den Mitgliedern des Philologenverbandes zur Verfügung. Bitte melden Sie sich zunächst als Mitglied an. Unter der Rubrik Vorlagen bekommen Sie dann die entsprechenden Links.

 
Schulkonzeptentwicklung

Im Rahmen der Eigenverantwortlichen Schule haben die einzelnen Schulen Konzepte verschiedener Art zu erarbeiten.
Dies stellt jedoch eine außerordentliche Mehrbelastung dar, die wir möglichst abmindern helfen wollen. Im Arbeitskreis Schulfachliche Koordination werden derzeit "Musterkonzepte" erarbeitet, die wir in dem für unsere Mitglieder vorbehaltenen Bereich zur Verfügung stellen.
Bitte melden Sie sich als Mitglied an, unter Vorlagen finden Sie dort die ersten erarbeiteten Konzepte.

 
Neue Fortbildungsveranstaltungen für Mitglieder und Nichtmitglieder

Die Situation in den Schulen wird immer unerträglicher: die vielen Anforderungen und Veränderungen der letzten Jahre sind noch nicht einmal aufgearbeitet, da kommen schon wieder neue hinzu – auch wieder nicht immer sinnvoll und nicht aufeinander abgestimmt, und wieder ohne die notwendige Res-sourcenqualität und Unterstützung.

Bei diesem hektischen, von oben verordneten Aktionismus ist eine glaubwürdige und an der guten Ausbildung der Schülerinnen und Schüler orientierte Schulentwicklung trotz großer Anstrengungen nicht machbar. Die hohen außerunterrichtlichen Belastungen durch Arbeitsgruppen- und Gremiensit-zungen, durch Konzeptentwicklungen und Inspektionsvorbereitung lassen kaum noch Zeit für die un-terrichtliche und pädagogische Arbeit, die eigentliche Kernaufgabe von Schule. Zusätzlich wird es immer schwieriger, sich bei den ständig neuen Rechtsbestimmungen auf dem Laufenden zu halten.

In dieser Situation setzt der Philologenverband Niedersachsen seine Fortbildungsveranstaltungen zur Schulentwicklung und zu schulrechtlichen Fragen mit drei Seminaren fort. Mit den beiden Seminaren zur Konzeptentwicklung und zum Qualitätsmanagement wollen wir Ihnen verlässliche und erprobte Methoden sowie zeitsparende Arbeitsstrategien an die Hand geben und Sie unterstützen, sich auf Wichtiges zu konzentrieren und sich nicht zu verzetteln. In unserem Rechtsseminar wollen wir Ihnen in Theorie und Praxis helfen, die für den Schulalltag erforderlichen Rechtskenntnisse zu vertiefen und Sicherheit im Umgang mit schulrechtlichen Vorschriften zu gewinnen.

Ebenfalls vorgesehen ist eine weitere Seminar-Veranstaltung für Bewerber um Funktionsstellen in A 14 und A15. Dieses Seminar richtet sich an Studienrätinnen und Studienräte mit der Laufbahnbefähigung für das Lehramt an Gymnasien, die sich auf ein erstes Beförderungsamt (A14) bewerben wollen, sowie an Oberstudienrätinnen und Oberstudienräte, die sich in absehbarer Zeit für eine Stelle einer/eines schulfachlichen Koordinatorin/s (A15) zu bewerben beabsichtigen. 

Zu diesen Veranstaltungen laden wir heute ein:

1.    Entwicklung und Erarbeitung von Konzepten als Muster für die eigene Schule
       am 20./21. August 2010
2.    Qualitätsmanagement in Schule: Wie geht das?
       am 24./25. September 2010
3.    Schulrechtliche Bestimmungen in Niedersachsen – zwischen Bindung und
       Entscheidungsfreiheit der Lehrkräfte
       am 12./13. November 2010.

4.    Seminar für Bewerber nach A 14/A15 am 29./30.10. in Langenhagen/Hannover

 
Gymnasium - Schule mit Zukunft

Die Vertreterversammlung des Philologenverbandes Niedersachsen hat im November 2009 ein Grundsatzpapier zum Bildungsauftrag des Gymnasiums und seiner unterrichtlichen und erzieherischen Arbeit verabschiedet, das breite Beachtung gefunden hat. Nach wie vor ist das Gymnasium - trotz der von den schulpolitischen Gegner geführten Kämpfe gegen das Gymnasium -  eine angesehene Schulform, die weiter zu stärken auch ein wichtiges Anliegen derer ist, die um die Bedeutung einer bestmöglichen schulischen Ausbildung wissen.

 
Ratgeber für die mündlichen Abiturprüfungen in der gymnasialen Oberstufe 2010
In diesen Tagen erhalten alle Schulen den Ratgeber für die mündlichen Abiturprüfungen 2010, den der Philologenverband aktualisiert hat. Er enthält für Schüler und Lehrer gleichermaßen in Kurzform nicht nur die wichtigsten Bestimmungen für die Abiturprüfungen, sondern auch eine Übersicht über die erzielten Punkten bei schriftlicher und mündlicher Prüfung in einem Fach und die Berechnung der Durchschnittsnote. So hilft er insbesondere auch bei der Beantwortung der Frage, welche Auswirkungen eine zusätzliche mündliche Prüfung auf die Endnote oder das Bestehen des Abiturs hat.
Der Ratgeber kann hier heruntergeladen werden, nicht nur zum eigenen Gebrauch, sondern auch als Kopiervorlage für Schüler und Lehrer.
 
Hinweise zum Arbeitszeitkonto

Ende des Arbeitszeitkontos bzw. freiwilliges Arbeitszeitkonto:
Antragsstellung zum 1.2.2010 bei Abweichen vom Regelfall erforderlich

Für einen Teil der Lehrkräfte an den Gymnasien geht in diesen Tagen bzw. zum Ende des Schuljahres die „Ansparphase“ des Arbeitszeitkontos zu Ende. Somit drängt die Zeit, sich über die Gestaltung der Ausgleichsphase Gedanken zu machen und Antragsfristen einzuhalten zumindest für den Fall, wenn nicht der Regelfall – Rückzahlung der angesparten Stunden in der „Ausgleichsphase“ ab Schuljahr 2012/13 in einem der Ansparphase entsprechenden Zeitraum – eintreten soll.
Über die verschiedenen Möglichkeiten
a)    abweichende Dauer oder späterer Beginn der Ausgleichsphase
b)    Ausgleichszahlung
c)    freiwilliges Arbeitszeitkonto
d)    früherer Beginn der Ausgleichsphase nach altem Recht
haben wir in der Januarausgabe von Gymnasium aktuell nochmals informiert. Weitere Informationen auch zu den besonderen Möglichkeiten des freiwilligen Arbeitszeitkontos, Berechnungsbeispiele für die Auszahlung und Antragsformulare finden Sie auf der nächsten Seite.

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