Musterklagen – Musterwiderspruch
Wie in den Vorjahren raten wir allen Mitgliedern, zur Sicherung Ihrer Ansprüche Einspruch gegen die Höhe Ihrer Besoldung/Versorgung einzulegen, damit Sie ihre Rechte sichern – für den Fall, dass die Musterprozesse, die der dbb auch für unserer Mitglieder führt, für uns erfolgreich verlaufen. Eingefügt erhalten Sie einen Musterwiderspruch zum Einlegen eines Widerspruchs gegen die Höhe der Besoldung/Versorgung. Dieser Widerspruch ist an die jeweilige Besoldungsstelle zu richten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Einlegen eines Widerspruchs aktuell nur dann zur Wahrung der Rechte erforderlich ist, wenn nicht schon in den Vorjahren entsprechend Widerspruch eingelegt wurde.
Den Musterbrief “Widerspruch gegen Besoldung ab 2011” können Sie hier herunterladen.