Hier erhalten Sie die erforderlichen Infos zum Anklicken:
- In der Juni-Ausgabe von Gymnasium aktuell erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Informationen.
- Im April 2012 hatte ein Mitglied bei uns angefragt, ob er vom Land auch die Bereitstellung eines bestimmten Taschenrechners verlangen kann, den er unbedingt für seinen Unterricht benötigte. Hierzu hatten wir eine rechtliche Bewertung durch die Juristen des dbb-Dienstleistungszentrums Nord eingeholt, die den Rechtsstand bis zum damaligen Zeitpunkt ausführlich darstellt.
- Im Mai 2013 haben wir eine aktualisierte rechtliche Bewertung der Juristen des dbb-Dienstleistungszentrum-Nord erbeten, die den bisherigen Stand um die neueste Rechtsprechung ergänzt.
- Angesichts der aktuellen Rechtsprechung hat das Kultusministerium den Erlass “Bereitstellung von Schulbüchern für Lehrkräfte- Vorläufige Handlungsempfehlungen” – Zeichen 35-81 308 – an die Niedersächsische Landesschulbehörde herausgegeben.
- Auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung und des Erlasses des MK vom 07.05.2013 finden Sie hier einen Musterantrag, um Ihre Ansprüche auf Bereitstellung von Unterrichtsmitteln geltend zu machen.