Kosten für das Arbeitszimmer
Um die Kosten für Ihr Arbeitszimmer berechnen zu können, haben wir Ihnen eine Liste der möglicherweise abzugsfähigen Kosten zusammengestellt. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und muss ggf. ergänzt werden.
Checkliste der abzugsfähigen Kosten für das Arbeitszimmer:
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Kosten für Arbeitsmittel können in jedem Fall steuermindernd geltend gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn ein Arbeitszimmer nicht oder nur in begrenzter Höhe anerkannt wird.
Die abzugsfähigen Kosten des Arbeitszimmers werden grundsätzlich nach dem Verhältnis von Wohnfläche zur Fläche des Arbeitszimmers berechnet. Soweit möglich, kann bei den Kosten eine direkte Zuordnung vorgenommen werden.