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Senioritätsprinzip / Altersdiskriminierung

by p520121

Besoldung nach Dienst­­alters­stufen: Widerspruch einlegen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesarbeitsgericht (BAG) haben die Vergütung im Tarifbereich des BAT, sofern diese ausschließlich an das Lebensalter anknüpft, für rechtswidrig erklärt. Derzeit sind Musterklagen anhängig, die klären sollen, ob dieses Urteil aus dem Tarifbereich auch im Bereich des Beamtenrechts Geltung haben könnte. Der Niedersächsische  Beamtenbund (NBB) geht zwar davon aus, dass es wegen der Besonderheiten des Beamtenrechts nicht zulässig ist, die Rechtsprechung des EuGH und des BAG auf die Beamtenbesoldung zu übertragen. Trotzdem sollten nach Auffassung des NBB ggf. Rechte durch einen Widerspruch gesichert werden. Der NBB hatte versucht, mit dem Finanzministerium eine sog. „Musterprozessvereinbarung” zu schließen, um eine Flut von Widersprüchen abzuwenden. Diesem Vorschlag hat sich das Finanzministerium jedoch verweigert. 
Wer eventuelle Ansprüche wahren möchte, muss deshalb unbedingt bis zum 28.12.2012 einen Widerspruch an seine jeweilige Bezügestelle senden. Wegen der Verjährung des möglichen Anspruchs wird damit der Zeitraum bis 2009 erfasst.

Den Musterwiderspruch können Sie hier herunterladen.

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