Wir haben daher im Sommer Prof. Dr. Battis, der uns auch bei unserem erfolgreichen Arbeitszeitprozess vor dem OVG Lüneburg vertreten hatte, beauftragt, zu dieser Frage ein Rechtsgutachten zu erstellen. Wie schon vor 3 Jahren bei der Arbeitszeiterhöhung kommt Prof. Dr. Battis ohne Wenn und Aber zu dem Ergebnis, dass die Verweigerung von Anrechnungsstunden sowohl in Bezug auf die Fürsorgepflicht als auch auf den Gleichheitssatz verfassungswidrig ist.
Prof. Dr. Battis hat gestern in unserer Pressekonferenz in Hannover den zahlreichen Medienvertretern sein Gutachten erläutert. Einige Beispiele für die sehr gute Presseresonanz finden Sie bei den Verlinkungen. Angefügt haben wir auch die Stellungnahme des Kultusministeriums, aus der das Bemühen erkennbar ist, eine drohende erneute Niederlage vor Gericht zu vermeiden – dies könnte das Ministerium ganz einfach verhindern, indem es unsere berechtigten Forderungen endlich erfüllt. Unsere Vorbereitungen für die Klage, bei der wir erneut prozessual von Prof. Dr. Battis vertreten werden, sind jedenfalls angelaufen.
Presseresonanz:
NDR Fernsehen 6.12.2017
Hannoversche Allgemeine Zeitung 7.12.2017
Braunschweiger Zeitung 7.12.2017
Neue Osnabrücker Zeitung 7.12.2017
Presseerklärungen
Philologenverband Niedersachsen 6.12.2017
Kultusministerium 6.12.2017
FDP 6.12.2017
Auszug aus dem Gutachten von Prof. Dr. Battis