Verschenken Sie kein Geld!
Als abgeordnete Lehrkraft sollten Sie in diesen Tagen Ihren Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten einreichen – denn hierfür ist eine Ausschlussfrist von 6 Monaten einzuhalten, die mit dem Tag der ersten Fahrt beginnt. Diese Fahrtkosten können sich auf höhere Beträge summieren, insbesondere wenn Sie mehrmals wöchentlich fahren und/oder lange Fahrtstrecken zu bewältigen haben – manch einer hat ja für die Hin- und Rückfahrt zu einer Grundschule bis zu 60 oder 80 km zurückzulegen, was in sich schon ein Unding ist.
Deshalb: Finanzieren Sie das nicht auch noch aus eigener Tasche, sondern stellen Sie jetzt den Antrag auf Erstattung. Einzelheiten dazu finden Sie in unserer Information “Erstattung von Reisekosten bei Abordnungen“.