Home Berufspolitik Erhöhung der Besoldung und Versorgung ab 1.1.2013

Erhöhung der Besoldung und Versorgung ab 1.1.2013

by p520121

Am 29.05.2013 hat der Niedersächsische Landtag das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013 beschlossen. Danach werden mit Wirkung vom 01.01.2013 die Grundgehälter,

Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 2,65 % erhöht. Die Anwärtergrundbeträge werden um 50 Euro angehoben. Beim Familienzuschlag wird der Betrag für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 25 Euro erhöht. Voraussichtlich wird die Zahlung der erhöhten Bezüge Ende Juli 2013 mit der Besoldung und der Versorgung für den Monat August 2013 erfolgen.

Damit wird die Einkommenserhöhung im Tarifbereich 2013 auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen. Das Land hat sich aber noch nicht zugesagt, auch die Tariferhöhung 2014 auf die Beamten zu übertragen. Wir haben immer wieder unsere Forderung unterstrichen, dass die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst uneingeschränkt, d.h. zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger zu übertragen ist. Es wird erwartet, dass die Entscheidung auf der Haushalts-Klausurtagung der Landesregierung Anfang Juli fällt.

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