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Untergesetzliche Regelungen zur Umsetzung des G9

by p520121

Anlass für die Neufassung einiger untergesetzlicher Regelungen zum Niedersächsischen Schulgesetz war die Wiedereinführung des 9-jährigen Bildungsgangs am Gymnasium und an der nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschule. Diese Umstellung auf G9 entspricht Forderungen des Philologenverbandes Niedersachsen, wie er sie zuletzt im Rahmen der Expertenkommission nachdrücklich vertreten hat. Sie wird ausdrücklich begrüßt als unerlässliche Voraussetzung für gründlicheres Lernen und die gebotene bessere Vorbereitung auf die Anforderungen der Hochschulen.

Entscheidend ist für den Philologenverband, dass die mit G9 gegebenen Möglichkeiten im Sinne einer besseren und breiteren Bildung für unsere Schülerinnen und Schüler konsequent genutzt werden und alle Maßnahmen unterbleiben, die zu einem (weiteren) Bildungs- und Leistungsabbau führen. Dies war für den Philologenverband Maßstab zur kritischen Prüfung der Entwürfe.



Stellungnahme zur „Verordnung über die gymnasiale Oberstufe“ (VO-GO)

Stellungnahme zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gym-nasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) sowie die entsprechenden „Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOBAK) Allgemeine Bemerkungen

Stellungnahme zu den „Ergänzende(n) Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe” (EB-VO-GO)

Stellungnahme zum Erlassentwurf „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums”

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