Die veröffentlichten Bildungsstandards im Fach Physik für die Allgemeine Hochschulreife (Beschluss der KMK vom 18.6.2020) erzwingen eine Umsetzung in ländereigene Curricula und Bildungspläne. Nachdem Bildungsstandards im Fach Physik für den Mittleren Schulabschluss bereits am 16.12.2004 vorlegt worden waren, folgt mehr als 15 Jahre später nun die Veröffentlichung der Bildungsstandards im Fach Physik für die Allgemeine Hochschulreife und damit eine bundesweite Vereinheitlichung. Dies gilt im Übrigen für die Fächer Biologie und Chemie im gleichen Maße.
Die Umsetzung der Bildungsstandards in ein Kerncurriculum Physik für die Sekundarstufe II ist somit zwangsläufig. Die Anhörfassung liegt nun vor und soll ab 2022 die Grundlage für schuleigene Curricula in der Einführungsphase (2022/2023) und der Qualifikationsphase (ab 2023/2024) bilden. Die in der Anhörfassung zum Kerncurriculum formulierten Kompetenzen werden dann erstmalig im Abitur 2025 prüfungsrelevant sein. Die Umsetzung der Vorgaben aus dem Kerncurriculum in schuleigene Bildungspläne ist zeitlich ambitioniert.
Es sei hier ausdrücklich angemerkt, dass das noch gültige Kerncurriculum Physik für die gymnasiale Oberstufe gelungen war, so dass eine Umsetzung in Unterricht und eine Erstellung von Abituraufgaben damit gut möglich gewesen ist. Das zurzeit gültige Kerncurriculum Physik ist in der fachdidaktischen Community akzeptiert. Auch aus Sicht der Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst ist das noch gültige Kerncurriculum geeignet, um kompetenz-orientierte Unterrichtsziele zu definieren.
Mit der Einführung eines neuen Kerncurriculums im Fach Physik müssen zahlreiche offene Fragen beantwortet werden, wie in unserer Stellungnahme ausführlich aufgeführt.