Home Berufspolitik Überstundenschutz gilt auch für Lehrerinnen und Lehrer

Überstundenschutz gilt auch für Lehrerinnen und Lehrer

by p520121

EuGH bestätigt Forderung nach Arbeitszeiterhebung

Das Arbeitszeiturteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) bringt neue Bewegung in die vom Philologenverband Niedersachsen seit langem geforderte überprüfbare Erhebung von Arbeitszeiten der niedersächsischen Lehrkräfte. „Die bislang bekannten Aussagen des EuGH lassen darauf schließen, dass durch die Maßgabe einer grundsätzlichen Erhebung von Wochenarbeitszeit und Überstunden endlich auch für unsere Lehrerinnen und Lehrer ein fundierter objektiver Nachweis ihrer tatsächlichen Belastung geführt werden kann. Die bisherige Weigerung des Landes, Arbeitszeitdaten zu erheben, wird unter diesen neuen Voraussetzungen nicht haltbar sein“, erklärt Horst Audritz, Landesvorsitzender des Philologenverbandes Niedersachsen.

 

Bis heute sei die durch das OVG Lüneburg in seinem Urteil vom Juni 2015 geforderte Untersuchung der Arbeitszeit – im Rahmen der erfolgreichen Klage des Philologenverbandes gegen die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung der Gymnasiallehrer – vom Land nicht umgesetzt worden. „Unser damals eingeholtes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Battis sowie das Urteil des OVG werden jetzt durch die aktuelle EuGH-Entscheidung nochmals vollumfänglich bestätigt“, so Audritz. Die Feststellung, dass die Einhaltung der Europäischen Arbeitsrichtlinie hinsichtlich der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten nur überprüfbar sei, wenn überhaupt eine Erfassung der Arbeitszeit erfolge, könne auch das Land Niedersachsen nicht länger ignorieren. „Die nun erfolgte Stärkung der Arbeitnehmerrechte hin zu einer objektiven und verlässlichen Ermittlung der Arbeitszeit, ist ein wichtiger Schritt, um endlich auch die arbeitszeitliche Überlastung vieler Lehrkräfte an unseren Schulen stichhaltig zu dokumentieren sowie eindeutige Verletzungen arbeitszeitrechtlicher Vorschriften nachzuweisen“, stellt der Verbandsvorsitzende klar.

Alle bisher erfolgten Untersuchungen zur Arbeitszeit der Lehrkräfte seien übereinstimmend zum Ergebnis gelangt, dass Lehrkräfte – auch unter Berücksichtigung der Ferien – mehr arbeiten als die vorgeschriebenen durchschnittlichen 40 Wochenstunden. Der Bericht des Expertengremiums Arbeitszeitanalyse 2018 stellte fest, dass 17 Prozent der Lehrkräfte in Vollzeit während der Schulzeit sogar dauerhaft die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche überschreiten. 76 Prozent aller Lehrkräfte arbeiten an Wochenenden, 62 Prozent aller Lehrkräfte sogar an Sonntagen. „Die physischen wie psychischen gesundheitlichen Auswirkungen dieser jahrelangen Überbelastung zeigen sich mittlerweile nicht mehr nur in Einzelfällen.  Es gibt dringenden Handlungsbedarf, um den seit langem rechtlich unzulässigen Zustand bei der Arbeitsbelastung unserer Lehrkräfte zu beenden“, betont Audritz. Der Bericht belegt, dass 57 Prozent der untersuchten Lehrkräfte Mehrarbeit leisten. Ein untragbarer Zustand, konstatiert Audritz, schließlich seien die Forderungen des Philologenverbandes zur Wahrung arbeitszeitrechtlicher Vorgaben darüber hinaus auch Grundvoraussetzung für gute Lern- und Arbeitsbedingungen für unsere Schülerinnen und Schüler und einer leistungsfähigen Schule.

Hannover, 16. Mai 2019

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