Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die DSGVO enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie findet im Bereich der öffentlichen Verwaltung Anwendung und gilt daher auch für die Schulverwaltung. Die datenschutz-rechtliche Anpassung des Niedersächsischen Schulgesetzes ist daher sinnlogisch und zwingend. Trotz der nun Eingang gefundenen Regelungen besteht eine erhebliche praktische Rechtsunsicherheit. Diese Unsicherheit geht naturgemäß mit der fortschreitenden Digitalisierung an den Schulen einher. Hier sieht der Philologenverband einen großen Handlungsbedarf seitens des Dienstherrn.
Handlungsanweisungen im Umgang mit sensiblen Daten unter Nutzung von digitalen Arbeitsmitteln sind erforderlich, um einerseits die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, andererseits die Wahrung der Rechtseinheitlichkeit zu gewährleisten. Das Kultusministerium ist angehalten, kurzfristig praxisnahe Hinweise zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu erstellen, die den Schulleitungen, Datenschutzbeauftragten und Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden. Hier sieht der Philologenverband bisher ein großes Versäumnis.
Neben den datenschutzrechtlichen Anpassungen werden weitere Änderungen folgen, wie zB zur Häufigkeit der Selbstevaluation der Schulen sowie zu den Aufgaben des Schulvorstandes und zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier: Stellungnahme zu den Änderungen im NSchG