Home Bildungspolitik Stellungnahme zur vorzeitigen Einführung von Informatik als Pflichtfach an öffentlichen allgemein bildenden Schulen des Sekundarbereichs I

Stellungnahme zur vorzeitigen Einführung von Informatik als Pflichtfach an öffentlichen allgemein bildenden Schulen des Sekundarbereichs I

by Marta Kuras-Lupp

Es ist beabsichtigt, Informatik als Pflichtfach einzuführen, und zwar im Umfang von jeweils einer Jahreswochenstunde ab dem Schuljahr 2023/2024 im Schuljahrgang 10 und ab dem Schuljahr 2024/2025 im Schuljahrgang 9. Die Stundentafeln der einzelnen Schulformen sollen bis zu der regulären Einführung von Informatik als Pflichtfach entsprechend erweitert werden.

Im Vorgriff auf die beabsichtigte Einführung von Informatik als Pflichtfach soll die Organisation und Durchführung von Pflichtunterricht im Fach Informatik im Sekundarbereich I in einer begrenzten Anzahl von Lerngruppen bereits in den Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024 unter den nachstehenden Voraussetzungen erprobt werden.

Eine Erprobung in den Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024 um Erfahrungen vor Einführung von Informatik als Pflichtfach halten ist sinnvoll. Dazu soll in maximal 200 Lerngruppen des Sekundarbereichs I die Durchführung von Pflichtunterricht im Fach Informatik im Umfang von jeweils einer Jahreswochenstunde zur Erprobung genehmigt werden. Die Zahl der Schülerpflichtstunden wird um eine Stunde erhöht. Das zur Verfügung stehende Kontingent von 200 Lehrkräfte-Soll-Stunden wird auf die Dezernate 2 und 3 der einzelnen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) entsprechend der Anzahl der Lerngruppen im Jahrgang 8 der betroffenen Schulformen aufgeteilt.

Die curriculare Grundlage des Unterrichts Pflichtunterricht im Fach Informatik im Sekundarbereich I findet auf Grundlage des Kerncurriculums Informatik für die Schulformen des Sekundarbereichs I statt, welches unter www.cuvo.nibis.de heruntergeladen werden kann. Die Vermittlung der als Basis gekennzeichneten Kompetenzen im Lernfeld „Algorithmisches Problemlösen“ ist dabei verpflichtend.

Lesen Sie die vollständige Stellungnahme:  PhVN Stellungnahme Fach Informatik

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