Der Philologenverband Niedersachsen hat in einer Stellungnahme den Erlassentwurf „Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften“ als notwendigen und überfälligen Schritt hin zu einer Rechtssicherheit für die Lehrer in Niedersachsen begrüßt. Gemessen an dem ehrgeizigen “Masterplan Digitalisierung” der Landesregierung fällt der Erlass des Kultusministeriums jedoch eindeutig zurück.
Längst alltägliche Entwicklungen werden als Ausnahmefall konstruiert und deren Notwendigkeit in Frage gestellt. Mit den in den vergangenen Jahren in die Schulen getragenen ausufernden Verwaltungs- und Dokumentationspflichten, die häufig zulasten des Fachunterrichts gehen, wurden die Lehrkräfte zunächst allein gelassen. Um all ihren Aufgaben gerecht zu werden, haben Lehrerinnen und Lehrer auf dem Stand aktueller technischer Möglichkeiten Arbeitsweisen entwickelt, die eine effiziente Erledigung gewährleisten. Hierzu gehört eindeutig auch die IT-gestützte Durchführung dienstlicher Aufgaben im privaten Bereich. Der auch durch verschärfte Datenschutzbedingungen aufkommende Mangel an rechtlicher Sicherheit lässt sich aber aus Sicht des Philologenverbandes nicht heilen, indem gängige Arbeitsweisen in Abrede gestellt werden. Vielmehr sehen wir den Dienstherrn in der Pflicht, rechtlich sichere Arbeitsbedingungen angepasst an die Realität des Lehreralltags zu schaffen. Hierzu gehört neben einem klaren rechtlichen Rahmen ebenso die zu seiner Einhaltung notwendige technische Ausstattung.
Stellungnahme: „Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften“