Home Stellungnahmen Stellungnahme zum Korrekturtageerlass

Stellungnahme zum Korrekturtageerlass

by p520121

Der Philologenverband Niedersachsen begrüßt die nun im vorliegenden Erlassentwurf deutlich werdende Bereitschaft des Kultusministeriums, eine „Entlastung von Unterrichtsverpflichtungen zur Sicherstellung der Korrekturen der schriftlichen Abiturprüfungsarbeiten“ zu gewähren. Ist die generelle Zielsetzung dieses Erlassentwurfs unterstützenswert, so sind einige der hier deutlich werdenden Vorstellungen und Reglungen nach Auffassung des Verbandes nicht tragbar und bedürfen der dringenden Überarbeitung.
Kernproblem dieser neuen Regelung ist nach unserer Auffassung, dass den Schulen keine entsprechenden zusätzlichen Ressourcen, also Stunden, zur Verfügung gestellt werden, um die Korrekturtage zu gewähren,  sondern dass die Schulen diese in Eigenregie zusätzlich bereitstellen sollen. Hierdurch wird nicht nur der ohnehin vielfach große Berg an Mehrstunden in den Schulen weiter anwachsen.

Der Philologenverband Niedersachsen begrüßt die nun im vorliegenden Erlassentwurf deutlich werdende Bereitschaft des Kultusministeriums, eine „Entlastung von Unterrichtsverpflichtungen zur Sicherstellung der Korrekturen der schriftlichen Abiturprüfungsarbeiten“ zu gewähren. Ist die generelle Zielsetzung dieses Erlassentwurfs unterstützenswert, so sind einige der hier deutlich werdenden Vorstellungen und Reglungen nach Auffassung des Verbandes nicht tragbar und bedürfen der dringenden Überarbeitung.

 

Kernproblem dieser neuen Regelung ist nach unserer Auffassung, dass den Schulen keine entsprechenden zusätzlichen Ressourcen, also Stunden, zur Verfügung gestellt werden, um die Korrekturtage zu gewähren, sondern dass die Schulen diese in Eigenregie zusätzlich bereitstellen sollen. Hierdurch wird nicht nur der ohnehin vielfach große Berg an Mehrstunden in den Schulen weiter anwachsen.

 

Vielmehr werden durch die nötig werdenden Unterrichtsvertretungen in großer Anzahl die Kolleginnen und Kollegen zusätzlich belastet. Dies wird dabei nicht nur diejenigen betreffen, die nicht im Abitur involviert sind, sondern natürlich auch diejenigen, die selbst Abiturprüfungsarbeiten zu korrigieren haben. Zwar mag ein Kollege durch die neue Regelung an einem Dienstag seinen Korrekturtag bekommen. Wenn er dafür aber einen anderen Kollegen am Donnerstag und Freitag vertreten muss, ist von der intendierten Entlastung bzw. Freistellung zum Korrigieren nicht mehr viel übrig. In diesem Bereich der Stundenzuweisung gilt es dringend nachzubessern, wenn denn der Erlass seine begrüßenswerte Zielsetzung erreichen soll. Hier sollten die Schulleitungen mit den Schulpersonalräten transparent zusammenarbeiten. Dies gilt insbesondere auch für die Anwendung des Erlasses bei Teilzeitkräften.

 

Stellungnahme: „Entlastung von Unterrichtsverpflichtungen zur Sicherstellung der Korrekturen der schriftlichen Abiturprüfungsarbeiten“

Verwandte Artikel