PHVN lehnt Entwurf einer Ferienordnung mit Winter- oder Pfingstferien in Niedersachsen ab
Pädagogische und schulorganisatorische Gründe haben Vorrang vor Interessen der Wirtschaft
Grundlage für die Regelung der Ferienzeiten bildet ein gemeinsames Abkommen der Bundesländer im Rahmen der Kultusministerkonferenz. Diese legte für die langfristige Sommerferien-regelung eine Regelung für die Schuljahre 2018 bis 2024 vor. Die sog. „kleinen Ferien“ werden von den Bundesländern selbst bestimmt. Die Niedersächsische Landesregierung führte hierzu eine erste Verbandsanhörung durch und schlug als Möglichkeiten der Ausgestaltung dieser Ferienabschnitte, ausschließliche Winterferien oder alternativ Winter- oder Pfingstferien vor. Hierfür müssten andere Ferienabschnitte wie die Oster- und/oder Herbstferien gekürzt werden. Der Philologenverband nahm hierzu ablehnend Stellung.
Da die Einführung einer Ferienregelung mit ausschließlichen Winterferien im Rahmen der Verbandsanhörung überwiegend abgelehnt wurde, legte das Niedersächsische Kultusministerium nunmehr je einen Entwurf einer Ferienordnung mit Winter- oder Pfingstferien bzw. ohne längere Winter- oder Pfingstferien vor.