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Stellungnahme „Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen“

by p520121

Der Erlassentwurf zur beabsichtigten Neuregelung der Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen weist ausschließlich sprachliche Anpassungen und Konkretisierungen der Gesetzesverweise auf. Inhaltlich werden keine grundlegenden Änderungen vorgenommen. In der vorliegenden Form lehnt der Philologenverband den Erlassentwurf daher wie schon 2012 ab, da weiterhin erhebliche Bedenken gegen die vorgeschlagenen zeitlichen Festlegungen von Hausarbeitszeiten bestehen.

Nochmals betonen wir, dass die im Erlassentwurf vorgesehenen Zeiten zur Erledigung von Hausaufgaben pauschale Zeitkontingente sind, die individuelle, in der Person der Schülerin oder des Schülers liegende Gegebenheiten, wie Lerngeschwindigkeit u.a., Verhaltensmuster und Arbeitsweisen unberücksichtigt lassen. Ungeachtet dessen werden damit für die Erledigung häuslicher Arbeiten – nicht selten zum Schaden der Schülerinnen und Schüler – normierende Vorgaben geschaffen, auf die sich Schüler wie Eltern erfahrungsgemäß berufen. Pädagogisch stellt dies aus unserer Sicht eine problematische Situation dar.

Der Erlassentwurf zur beabsichtigten Neuregelung der Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen weist ausschließlich sprachliche Anpassungen und Konkretisierungen der Gesetzesverweise auf. Inhaltlich werden keine grundlegenden Änderungen vorgenommen. In der vorliegenden Form lehnt der Philologenverband den Erlassentwurf daher wie schon 2012 ab, da weiterhin erhebliche Bedenken gegen die vorgeschlagenen zeitlichen Festlegungen von Hausarbeitszeiten bestehen.

 

Nochmals betonen wir, dass die im Erlassentwurf vorgesehenen Zeiten zur Erledigung von Hausaufgaben pauschale Zeitkontingente sind, die individuelle, in der Person der Schülerin oder des Schülers liegende Gegebenheiten, wie Lerngeschwindigkeit u.a., Verhaltensmuster und Arbeitsweisen unberücksichtigt lassen. Ungeachtet dessen werden damit für die Erledigung häuslicher Arbeiten – nicht selten zum Schaden der Schülerinnen und Schüler – normierende Vorgaben geschaffen, auf die sich Schüler wie Eltern erfahrungsgemäß berufen. Pädagogisch stellt dies aus unserer Sicht eine problematische Situation dar.

 

Zudem lassen die Vorschriften auch dieses Erlassentwurfs weitestgehend unberücksichtigt, dass bestimmte Aufgaben, wie z.B. das Lernen von Vokabeln, im Regenfall nur als Hausaufgabe erledigt werden können, so dass bei den äußerst knappen Vorgaben des Erlassentwurfs nur wenige weitere Hausaufgaben gestellt werden könnten. Dies hatten wir bereits bei der letzten Änderung des Hausaufgabenerlasses 2012 beanstandet.

 

Die weiterhin vorgesehenen sehr knapp bemessenen Hausaufgabenzeiten sind für die Einhaltung eines gymnasialen Leistungsniveaus nicht ausreichend und bergen außerdem die Gefahr, dass sich die Schülerinnen und Schüler zur Erfüllung der von ihnen zu erbringenden Leistungen in ein „Zeitkorsett“ gezwungen werden, das für die schulische Entwicklung manches Schülers abträglich ist.

 

Stellungnahme “Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen”

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