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Abschlussverordnung, Versetzungsverordnung und Zeugnisse

by p520121
Philologenverband gibt Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen von Rechtsvorschriften ab

Das Kultusministerium hat zahlreiche geänderte Rechtsvorschriften in die Anhörung gegeben, die bereits im laufenden Schuljahr in Kraft treten sollen, und der Philologenverband hat wie gewohnt detailliert zu den geplanten Änderungen Stellung genommen und unmissverständlich deutlich gemacht, wo er beabsichtigte Veränderungen kritisch sieht oder ablehnt.

Dies betrifft insbesondere die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen und Fachprüfungsausschüsse in der Abschlussverordnung Sek. I (§§ 30 und 31), die Nachprüfungen und die Überweisung an eine andere Schulform in der Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung (§§ 11 und 21) sowie das Arbeits- und Sozialverhalten in den Zeugnissen im Jahrgang 11 (Einführungsphase) und die Berichtszeugnisse bzw. Lernentwicklungsberichte (Nr. 1.1 und 1.2).

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