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WIR SICHERN IHRE RECHTE! RECHTEWAHRUNG 2025

by hermelingmeier

Wie jedes Jahr zum Jahresende informieren wir Sie über die aktuellen Verfahren zur niedersächsischen Beamtenbesoldung und empfehlen bei Bedarf das Einlegen von Widersprüchen bzw. das Stellen von Anträgen.

Amtsangemessene Alimentation und Anpassung des Familienzuschlages ab dem 3. Kind

Die Musterverfahren des dbb niedersachsen zur Unteralimentierung nach Streichung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes laufen seit dem Jahr 2005. Zum aktuellen Verfahrensstand weisen wir darauf hin, dass weiterhin keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vorliegt.

Das Land Niedersachsen hat im September 2022 ein Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation verabschiedet, welches nach Bewertung des dbb nds die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zur amtsangemessenen Alimentation nach wie vor nicht ausreichend erfüllt. Auch durch das verabschiedete Niedersächsische Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften hat der Gesetzgeber seine Verpflichtungen zur Zahlung einer amtsangemessenen Alimentation nach unserer Bewertung ebenfalls nur zuteilen erfüllt. Somit ist auch im Jahr 2025 der Besoldungsgesetzgeber in Niedersachsen seinen aus Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben nicht nachgekommen.

Aufgrund dieses Umstandes und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur haushaltsnahen Geltendmachung von Alimentationsansprüchen, sind alle Beamtinnen und Beamten auch im Jahr 2025 gehalten, ihre Ansprüche bei ihren Dienstherren geltend zu machen, sofern diese bisher nicht ausdrücklich auf die haushaltsnahe Geltendmachung und die Einrede der Verjährung verzichtet haben.

Dabei möchten auch wir als PHVN ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir in diesem Jahr analog zur Verfahrensweise in 2023 und 2024 auch denjenigen dringend empfehlen erneut handschriftlich unterzeichneten Widerspruch gegen ihre Alimentation einzulegen, die bereits in den vergangenen Jahren Widerspruch eingelegt haben. Hintergrund dieser Empfehlung ist vorrangig die beschriebene neue Gesetzeslage, die nunmehr einen erneuten und zusätzlichen Widerspruch erforderlich macht.

Die Musterwidersprüche finden Sie im Mitgliederlogin. Wir sichern Ihre Rechte!

Aktuelle Einigung des dbb niedersachsen mit dem Land Niedersachsen

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass die obige Empfehlung durch die aktuelle Einigung nicht unmittelbar und direkt betroffen ist. Trotz der begrüßenswerten Entscheidung Musterverfahren für die Jahre 2023 und 2024 zu führen, werden für 2025 Widersprüche bzw. Anträge nicht obsolet.

Die Gewerkschaften werden Besoldungsempfängerinnen und -empfänger benennen, die zeitnah eine Klage gegen ihre Besoldung im Jahr 2023 oder 2024 erheben wollen. Deren Widersprüche wird das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung bescheiden. So soll bewusst eine begrenzte Anzahl von Klagen ausgelöst werden, die ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Fallkonstellationen abbilden. Für alle übrigen Beamtinnen und Beamten besteht zunächst keine Notwendigkeit mehr, Klage einzureichen. Sie müssen allerdings nach wie vor jährlich Widerspruch erheben, sofern sie ihre Besoldung weiterhin für rechtswidrig halten.

Lesen Sie hierzu auch unser Statement.

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