Home Aktuelles Philologenverband Niedersachsen: Alimentation – Verfassungsbruch per Erlass? Finanzministerium muss zurückrudern!

Philologenverband Niedersachsen: Alimentation – Verfassungsbruch per Erlass? Finanzministerium muss zurückrudern!

by hermelingmeier

Der Philologenverband Niedersachsen schließt sich dem eindringlichen Appell des dbb niedersachsen und des Niedersächsischen Richterbundes an die Landesregierung an, den aktuellen Erlass des Finanzministeriums zur Bearbeitung von Widersprüchen gegen die Beamtenalimentation sofort zurückzunehmen. „Was hier passiert, ist ein verfassungsrechtlich hochriskanter Schnellschuss“, kritisiert der Vorsitzende Dr. Christoph Rabbow. „Ohne Einzelfallprüfung, ohne Beteiligung, ohne Urteil des Bundesverfassungsgerichts – das ist ein Affront gegenüber allen niedersächsischen Kolleginnen und Kollegen!“ Mit dem Erlass vom April hat das Finanzministerium das Niedersächsische Landesamt für Besoldung und Versorgung (NLBV) angewiesen, sämtliche Widersprüche zur Alimentation aus den Jahren 2023 und 2024 ohne Prüfung im Einzelfall abzulehnen. Der Erlass trifft auch viele Lehrkräfte – auch in Zeiten des akuten Lehrkräftemangels ein völlig falsches Signal. „Wer so mit Kolleginnen und Kollegen umgeht, verspielt Vertrauen“, stellt Rabbow klar.

Bereits seit fast zwei Jahrzehnten wird über eine verfassungskonforme Alimentation gestritten – mit offenem Ausgang vor dem Bundesverfassungsgericht. Die aktuelle Weisung des Ministeriums, ohne Rücksicht auf diese offene Rechtslage Fakten zu schaffen, ist aus Sicht des Philologenverbandes rechtlich wie politisch nicht haltbar. Dass der höchst umstrittene Familienergänzungszuschlag mit Partnereinkommensprüfung als endgültige Lösung verkauft wird, hält der Philologenverband für verfassungsrechtlich fragwürdig. Rabbow: „Die Rechtslage ist offen. Wer jetzt massenhaft ungeprüft Ablehnungen verschickt, provoziert eine Klagewelle – und belastet Justiz, Verwaltung und unsere Kolleginnen und Kollegen gleichermaßen – ein unnötiger verfassungsrechtlich fragwürdiger Alleingang.“

Hannover, 2. Juni 2025

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