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Wieder Altersteilzeit für Lehrkräfte

by p520121

Nach dem Auslaufen der alten Altersteilzeitregelung 2009 können Lehrerinnen und Lehrer ab dem 1. August 2012 nun wieder Altersteilzeit nach der neuen Regelung beantragen.

Bedingung ist, dass sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und dringende dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Jeweils zum Schuljahres- oder Schulhalbjahresanfang ist der Beginn der Altersteilzeit möglich. Wegen der Entwicklung der Unterrichtsversorgung wird Lehrkräften bis zum Beginn des Schuljahres 2015/16 Altersteilzeit im Gegensatz zu den anderen Beamtengruppen  nur in Form einer ungleichen Verteilung der Arbeitszeit gewährt: In zwei Schritten wird die Arbeitszeit auf 80 % und  40 % der Regelarbeitszeit gesenkt (auf Antrag sollen drei Schritte – 80%, 60%, 40% – möglich sein), so dass im Durchschnitt während der Gesamtdauer der Altersteilzeit die gesetzlich vorgesehen Arbeitszeit von 60 % herauskommt. Die Besoldung  liegt durchgehend  bei 70 %, die Anrechnung auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit erfolgt zu 80 %.
So sehr es zu begrüßen ist, dass es überhaupt wieder ein Altersteilzeitmodell gibt und die geplante ungleichmäßige Verteilung der Altersteilzeit (90 – 60 – 30) nach unserer Intervention abgemildert worden ist, so sehr bleibt die Regelung hinter den Forderungen des Philologenverbandes, des Niedersächsischen Beamtenbundes und den Regelungen in anderen Bundesländern zurück. Ziel der Altersteilzeit sollte ein attraktiver Übergang in den Ruhestand sein. Doch die Neuregelung benachteiligt insbesondere vollzeitbeschäftigte beamtete Gymnasiallehrkräfte gegenüber den anderen Landesbeamtinnen und Landesbeamten drastisch.
Kritik am Altersteilzeitmodell
Denn die Vorschriften für die Altersteilzeit, dass einerseits Stundenbruchteile bei der Ermittlung der Unterrichtsverpflichtung generell aufzurunden sind und dass es andererseits keine Altersermäßigung gibt, führen zu einer deutlichen Schlechterstellung der Lehrkräfte insgesamt und der Gymnasiallehrkräfte im Besonderen. Der Anteil der Arbeitszeit liegt infolgedessen deutlich über den vorgesehenen 60 %, bezogen auf die reale Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Altersermäßigung sogar bei 67 %.
Bei keiner anderen Beamtengruppe liegen bei Altersteilzeit Besoldung und Arbeitszeit so dicht beieinander.
Hinzu kommen Verschlechterungen bei der Versorgung, insbesondere beim Eintritt in den Ruhestand vor Erreichen der Regelaltersgrenze (3,6 % ab Vollendung des 60. Lebensjahres, also u.U. 25,2 %). Das ist unzumutbar hoch.
Der Philologenverband fordert
•    einen abschlagfreien Eintritt in den Ruhestand bei mindestens 40 Jahren mit ruhegehaltfähigen Dienstzeiten unabhängig vom Alter;
•    keine Schlechterstellung für Schwerbehinderte;
•    die Begrenzung des Versorgungsabschlags pro Jahr auf 1,79375% statt bisher 3,6 %, da auch nur 1,79375% pro Jahr in die Berechnung des Ruhegehaltssatzes eingehen;
•    Gewährung eines Zuschlags bei der Verlängerung der Dienstzeit auf eigene Initiative.

Selbstverständlich muss die Versetzung in den Ruhestand auch bei Lehrkräften (wie bei allen Beamten) mit Ablauf des Monats gelten, in dem sie die gesetzliche Altersgrenze erreichen. Eine Verlängerung der Dienstzeit bis zum Ablauf des jeweiligen Schulhalbjahres führt sonst im Einzelfall zu einer deutlichen Überschreitung der Regelaltersgrenze.

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