Zum Weltfrauentag bekennt sich der Philologenverband Niedersachsen zu Art. 3 Abs. 2 GG:
“Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”
Gleichstellung und Gleichberechtigung – wie die Verfassung als Fundament und die darauf aufbauenden diversen Gesetze sie vorsehen – sind uneingeschränkt Ziel und Aufgabe der gesellschaftlichen Gestaltung.