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Weltfrauentag 2021

by Marta Kuras-Lupp

Zum Weltfrauentag bekennt sich der Philologenverband Niedersachsen zu Art. 3 Abs. 2 GG:

“Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”

Gleichstellung und Gleichberechtigung – wie die Verfassung als Fundament und die darauf aufbauenden diversen Gesetze sie vorsehen – sind uneingeschränkt Ziel und Aufgabe der gesellschaftlichen Gestaltung.

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