Der Philologenverband hat sich aus diesem Anlass sofort an das MK gewandt – denn er lehnt eine Bezahlung nach der Mehrarbeitsvergütung ab, und die entsprechenden Gespräche mit dem MK über die Höhe der Ausgleichszahlung laufen noch, eine Entscheidung ist also noch gar nicht getroffen.
Die Schreiben sind nicht mit einem Rechtsmittelbehelf versehen, so dass die Einspruchsfrist ein Jahr beträgt. Die betroffenen Lehrkräfte brauchen daher derzeit noch keinen Widerspruch einzulegen – damit versäumen sie nichts.
Wir gehen davon aus, dass die genannten Schreiben in Kürze zurückgezogen oder mindestens modifiziert werden. Über das weitere Vorgehen und die Ergebnisse der Gespräche mit dem MK halten wir Sie jeweils aktuell auf unserer Homepage auf dem Laufenden.