Home Aktuelles Überstunden nachgewiesen – Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht verpflichtet das Land, Mehrbelastung auszugleichen

Überstunden nachgewiesen – Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht verpflichtet das Land, Mehrbelastung auszugleichen

by hermelingmeier

Es ist ein sehr gutes Urteil für die Lehrkräfte in Niedersachsen. Das OVG Lüneburg hat am 11. Februar 2025 in zweiter Instanz eine weitere Grundsatzentscheidung zur Lehrkräftearbeitszeit getroffen (Az. 5 LC 193/20). Geklagt hatte ein Schulleiter aus Niedersachsen. Der Philologenverband Niedersachsen begrüßt die Entscheidung ausdrücklich – auch wenn es sich hier speziell um die Arbeitszeit von Schulleiterinnen und Schulleitern handelt. Wir werden deshalb die noch unveröffentlichte Urteilsbegründung für unsere Mitglieder sehr intensiv prüfen, um die Übertragbarkeit auf alle Lehrkräfte aufzuarbeiten.

Das Problem bei Arbeitszeitprozessen war und ist stets die Herausforderung der Nachweisbarkeit. Wir erhoffen uns von dem Urteil, dass das Gericht die Anforderungen an die Dokumentation der Arbeitszeit im Schulbereich klar definiert, damit es auch von jedem Gericht, aber besser noch vorher von den Dienstbehörden, anerkannt wird. Es gibt dabei noch zu viel Unsicherheit. Das beweist ein paralleles Urteil einer anderen Klägerin, die ihre Überstunden nicht hat nachweisen können – zumindest nicht im Sinne des entscheidenden Gerichts (Az.: 5 LC 4/21). Der heute pensionierte Schulleiter hatte eine Mehrbelastung von 8 Stunden und 42 Minuten geltend gemacht. Das Gericht sah eine Mehrbelastung von 5 Stunden und 48 Minuten in der Woche als bewiesen an, die das Land nun finanziell ausgleichen muss.

Das Urteil bestätigt aber auch leider eine immer wiederkehrende Forderung des Philologenverbandes Niedersachsen: Runter mit der Mehrbelastung! Schulen und Lehrkräfte gehen an ihr Limit! Damit muss Schluss sein! Wir fordern eine Reduzierung der Lehrkräftearbeitszeit und eine Aufwertung der Anrechnungsstunden für zusätzliche Funktionstätigkeiten in A14 und A15.
Es ist keine Zeit des Wegsehens mehr. Das OVG Lüneburg bestätigt, dass das Land keine wirksamen Entlastungsmaßnahmen von Gewicht gegen die nachgewiesene Mehrbelastung unternommen habe. Ein Armutszeugnis.

Wir können gespannt sein, ob das Land Niedersachsen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen wird. Das wäre allerdings ein fatales Signal für unsere Kolleginnen und Kollegen!

Verwandte Artikel