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Rechtewahrung 2024

by hermelingmeier

Es ist zeitlich wieder soweit. Gewohnt zum Ende des Jahres versorgen wir Sie gern mit den aktuellen Verfahrensständen im Bereich der Landesbesoldung und empfehlen Ihnen ggf. Widersprüche einzulegen bzw. Anträge zu stellen.

Amtsangemessene Alimentation und Anpassung des Familienzuschlages ab dem 3. Kind

Die Musterverfahren des dbb nds zur Unteralimentierung nach Streichung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes laufen seit dem Jahr 2005. Zum aktuellen Verfahrensstand weisen wir darauf hin, dass weiterhin keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vorliegt. Das Land Niedersachsen hat im September 2022 ein Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation verabschiedet, welches nach Bewertung des dbb nds die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zur amtsangemessenen Alimentation nach wie vor nicht ausreichend erfüllt. Auch durch das aktuell verabschiedete Niedersächsische Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften hat der Gesetzgeber seine Verpflichtungen zur Zahlung einer amtsangemessenen Alimentation nach unserer Bewertung ebenfalls nicht in Gänze erfüllt. Somit ist auch im Jahr 2024 der Besoldungsgesetzgeber in Niedersachsen seinen aus Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben nicht nachgekommen.

Aufgrund dieses Umstandes und den Vorgaben des BVerfG zur haushaltsnahen Geltendmachung von Alimentationsansprüchen, sind alle Beamtinnen und Beamten auch im Jahr 2024 gehalten, ihre Ansprüche bei ihren Dienstherren geltend zu machen, sofern diese bisher nicht ausdrücklich auf die haushaltsnahe Geltendmachung und die Einrede der Verjährung verzichtet haben. Dabei möchten auch wir als PHVN ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir in diesem Jahr analog zur Verfahrensweise in 2023 auch denjenigen dringend empfehlen erneut Widerspruch gegen ihre Alimentation einzulegen, die bereits in den vergangenen Jahren Widerspruch eingelegt haben. Hintergrund dieser Empfehlung ist vorrangig die beschriebene neue Gesetzeslage, die nunmehr einen erneuten und zusätzlichen Widerspruch erforderlich macht.

Die Musterwidersprüche finden Sie im Mitgliederlogin. Wir sichern Ihre Rechte!

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