Verfahren der Direktorenvereinigung aufgrund der erfolgreichen Normenkontrollklage des Philologenverbandes und rechtskräftigen Urteils vom 9.6.2015 für erledigt erklärt
Unmittelbar nach Inkrafttreten der Arbeitszeiterhöhung hatten im September 2014 fünf Gymnasiallehrkräfte und zwei Schulleiter im Rechtsschutz des Philologenverbandes Klage gegen die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung eingereicht. Im März 2015 hat auch die Direktorenvereinigung eine Klage angekündigt, die nicht nur die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung der Schulleiter zum Inhalt haben sollte, sondern, so die Ankündigung, auch die zunehmenden Belastungen der Schulleitungen z.B. durch die Eigenverantwortliche Schule und die grundsätzliche Arbeitszeitgestaltung.
Die Klage wurde am 4.6.2015 eingereicht und am 14.7.2015 vor dem OVG Lüneburg verhandelt. In der mündlichen Verhandlung beschränkten sich die Anwälte der Direktorenvereinigung nach einer Nachfrage des Gerichts zum konkreten Klageumfang in ihrem Klageantrag ausdrücklich ausschließlich auf die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung, so dass andere Inhalte nicht zur Verhandlung kamen. Da ein entsprechendes Urteil schon durch die Klage des Philologenverbandes am 9.6. ergangen war und rechtskräftig ist, erklärten die Direktorenvereinigung und das MK die Rechtsstreitigkeiten für erledigt. Das Gericht hat daraufhin ohne erneute Entscheidung in der Sache die Verfahren ohne Urteil eingestellt und damit beendet.
Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg 14.7.2015