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Offener Brief des PHVN: Fragen zur Digitalisierung – Aussitzen ist keine Lösung

by hermelingmeier

Fragen zur Digitalisierung – Aussitzen ist keine Lösung

Sehr geehrter Herr Kultusminister Tonne,
in Anbetracht der aktuellen Situation ist es nachvollziehbar, wenn nicht alle Anfragen zeitnah durch Ihr Haus beantwortet werden können. Nicht nachvollziehbar ist es jedoch, wenn Anfragen trotz mehrfacher Erinnerung gänzlich unbeantwortet bleiben, insbesondere wenn es sich um ein absolut vordringliches und für die weitere Gestaltung von Schule – auch und gerade in Zeiten der Pandemie – unabdingbares Anliegen handelt.

Wir haben Ihnen mit Schreiben vom 29.10.2020 sowie 21.08.2021 hinsichtlich der Ausstattung der niedersächsischen Lehrkräfte mit digitalen Geräten einen Fragenkatalog vorgelegt, der sich mit wesentlichen und zentralen Fragen der Umsetzung und Ausgestaltung der Ausstattung beschäftigt. Trotz mehrfacher Erinnerung unsererseits sowie Zusage einer Antwort Ihrerseits im persönlichen Gespräch steht die Beantwortung des Schreibens noch immer aus.

Die Problematik ist weiterhin hochaktuell und für die Kolleginnen und Kollegen von überaus großer Bedeutung. Die Lehrkräfte des Landes Niedersachsen sind diejenigen, die maßgeblich in den vergangenen 1,5 Jah-ren der Pandemie dafür Sorge getragen haben, dass das System Schule so gut wie möglich auch unter schwierigsten Bedingungen funktioniert hat. Dies ist flächendeckend nur unter Einsatz vieler privater Mittel und hochengagiertem Verhalten der Lehrkräfte möglich gewesen – umso nötiger ist es jetzt, die mangelhaften Rahmenbedingungen bei der sächlichen Ausstattung mit digitalen Endgeräten durch eine zukunfts- und tragfähige Lösung seitens des Dienstherrn zu verbessern und hier für Sicherheit im Umgang mit der Ausstattung selbst sowie den nötigen Rahmenbedingungen zu sorgen.

Wir bitten Sie nochmals nachdrücklich, die gestellten Fragen zeitnah zu beantworten und die Kolleginnen und Kollegen nicht weiter „im Regen stehen zu lassen“.

Nach unserer Auffassung ist die derzeitige Praxis, dass Kolleginnen und Kollegen Leihverträge mit dem Schulträger schließen sollen, ein unhaltbarer Zustand. Hier wird eine Rechtsbeziehung zu Dritten begründet, die für das Arbeits- bzw. Dienstverhältnis an sich ohne Belang ist. Durch diese neue Rechtsbeziehung können Grundsätze des Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses unterlaufen werden, insbesondere hinsichtlich Haftungsfragen sowie Handhabung, Aufbewahrung und Administration. Grundsätzlich ist hier der Dienstherr / Arbeitgeber in der Pflicht, für die Ausstattung Sorge zu tragen, die Administration zu sichern und Lehrkräften nicht erweiterte Haftungsrisiken aufzubürden, weil sie jetzt u.U. einer uneingeschränkten zivilrechtlichen Haftung gegenüber Dritten – in der Regel dem Schulträger – unterliegen.

Auch hinsichtlich des Datenschutzes bzw. der durch Lehrkräfte nutzbaren Apps und Programme besteht ein Vakuum – es bedarf hier dringend einer „White List“, um Sicherheit für die Kolleginnen und Kollegen zu schaffen, welche Apps und Programme insbesondere unter Datenschutzgesichtspunkten genutzt werden dürfen. Ebenfalls muss der Virenschutz und die Datensicherung durch den Dienstherrn / Arbeitgeber sichergestellt werden.

Bei einer Ausstattung der Lehrkräfte mit Dienstgeräten wären entsprechende Vereinbarungen in Form von Leihverträgen nach unserer Auffassung ohnehin nicht notwendig, es besteht hier kein gesteigerter Regelungsbedarf über die allgemein gültigen dienstlichen Regelungen hinaus.

Es wird deutlich, dass die Art und Weise der Ausstattung der Kollegien mit digitalen Endgeräten nicht „zu Ende gedacht“ worden ist – die Liste der offenen und ungeklärten Fragen ließe sich noch beliebig fortsetzen. So dürften darüber hinaus auch Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen bestehen, welche bislang weitestgehend unbeachtet geblieben sind.

Die Entwicklung hin zu fortschreitender Digitalisierung ist uneingeschränkt zu begrüßen, muss jedoch durchdacht erfolgen und sich an geltendes Recht halten – den Kolleginnen und Kollegen kann nicht zugemutet werden, dass Geräte nur unter gleichzeitigem Abschluss eines Leihvertrages mit Dritten erlangt werden können. Aus Verbandssicht kann die Unterzeichnung dieser Verträge nicht empfohlen werden!

Mit freundlichen Grüßen

Horst Audritz
Vorsitzender

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