Die Einstellung und Versetzung von Förderschullehrkräften an Regelschulen könne als eine Entlastungsmaßnahme für die inklusive Beschulung gewertet werden, werfe aber neue Fragen für die Förderschulen auf, die das Ministerium in seinen bisherigen Ausführungen schuldig bliebe. „Wenn die Versetzung von Förderschullehrkräften an Regelschulen zu Ende gedacht wird, bedeutet dies das kalkulierte Ende der Förderschulen“, betont der Verbandsvorsitzende. Zu suggerieren, es gäbe beliebig viele Förderschullehrer, die nur großzügig auf die Regelschulen verteilt werden müssten, erwecke einen völlig falschen Eindruck von der Personalsituation. „Hier muss offen diskutiert werden, unter welchen Voraussetzungen Förderschullehrer an allgemein bildendenden Schulen eingestellt und versetzt werden und was dies für die Förderschulen bedeutet“, fordert Audritz.
Der Philologenverband setze sich weiterhin dezidiert für den Erhalt der Förderschulen in einem gegliederten Schulwesen ein. Zum zehnten Jahrestag der UN-Behindertenrechtskonvention weise der Verband nochmals ausdrücklich darauf hin, dass eine Aussage zur Struktur und zur Ausgestaltung des Bildungswesens oder gar zu bestimmten Schulformen im Konventionstext ausdrücklich nicht gemacht werde. Eine Neuausrichtung hin zu einem echten Miteinander von Förderschulen und Regelschulen sowie eine konsequente personelle und finanzielle Ausstattung inklusiver Maßnahmen an den Schulen – wie es beispielsweise in NRW seit Ende 2018 umgesetzt werde – sei dringend erforderlich. „Unser Maßstab muss das Kindeswohl in Verbindung mit einer echten Wahlfreiheit für die Eltern sein. Wir wollen das Gelingen der Inklusion in Schule und Gesellschaft, aber dafür müssen wir sie breit aufstellen“, so Audritz.
Weiterhin so zu tun, als sei das Wohl aller Kinder von dem Besuch einer Regelschule abhängig, stehe der tatsächlichen Zielsetzung der UN, eine bestmögliche Förderung und Unterstützung im Falle einer Behinderung zu leisten, sogar entgegen.
Hannover, 26. März 2019