Zu kurze Korrekturfristen führen zu rechtswidriger Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit
Immer noch erreichen uns täglich empörte Schreiben betroffener Lehrkräfte über die viel zu kurzen Korrekturzeiten im diesjährigen Abitur in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik – zu Recht, denn die Terminsetzungen aufgrund des länderübergreifenden Aufgabenpools waren mehr als eine Zumutung. Und nicht nur das: Die von den Lehrkräften geforderte Arbeitszeit mit normalem Unterricht plus Korrekturen lag teilweise bei ca. 80 Stunden in der Woche und damit weit über der rechtlichen Höchstgrenze von 48 Stunden bei Vollzeitbeschäftigten – von Teilzeitlehrkräften ganz zu schweigen.
Wir hatten die Kultusministerin schon seit Sommer des letzten Jahres in mehreren Schreiben auf diese vorhersehbare unerträgliche Situation hingewiesen und Abhilfe gefordert – vergeblich: eine Unrechtmäßigkeit konnte (bzw. wollte) sie nicht erkennen und sah daher auch keinen Grund für dringend erforderliche Entlastungen, z.B. durch Korrekturtage. Einige Dezernenten und Schulleiter haben dennoch sehr flexibel und besonnen reagiert und für dringend erforderliche Entlastungen gesorgt – andere allerdings waren dazu nicht bereit.
Wir haben daher jetzt unsere Juristen mit der Prüfung der weiteren Schritte beauftragt und betroffenen Mitgliedern, die sich an uns gewandt haben, Rechtsschutz gewährt. Denn im nächsten Jahr sieht es terminlich nicht viel besser aus, und eine solche Situation wie in diesem Jahr wollen und müssen wir verhindern – wenn erforderlich, auch auf dem Rechtsweg! Hier sind eindeutig Bestimmungen des Arbeitsrechts und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes insgesamt sträflich verletzt – und das lassen wir uns nicht gefallen!